Handelsregister · HRB 105394

Chronologischer Auszug

AMR Industriebedarf GmbH · Amtsgericht Darmstadt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
AMR Industriebedarf GmbH

b)
Bürstadt
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Mainstraße 14, 68642 Bürstadt

c)
Konstruktion, Fertigung und Handel mit
Industrie-Armaturen, Siebkorbfiltern,
Druckbehältern und Rohrleitungsbedarf
sowie Reparaturservice
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Kiefer, Jörg Klaus, Kipfenberg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Kiefer, Rolf, Bürstadt, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.05.1998 mit Änderung vom
17.01.2022.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr
die Sitzverlegung von Kipfenberg (bisher Amtsgericht
Ingolstadt HRB 10558) nach Bürstadt beschlossen.
a)
30.08.2023
Andres

b)
Fall 1

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.