Erbringung von Ingenieur- und Gutachterleistungen aller Art, insbesondere in den Bereichen Fassadenberatung, Angewandte Bauphysik, Qualitätssicherung, Mitwirkung bei Due-Diligence-Prüfungen, EDV Dienstleistungen sowie damit zusammenhängende Dienst- und Beratungsleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Frank Wigger
Grevenbroich
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21. Juni 2013
Die Gesellschafterversammlung vom 12. Juli 2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.800,00 EUR um 34.200,00 EUR auf 60.000,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18. Dezember 2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Formwechsel
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12. Juli 2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12. Juli 2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12. Juli 2013 das Vermögen der AMP e. K. mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss, HRA 7232) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.07.2013 wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.