Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ferdinand Pesch
Meerbusch
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Katrin Pesch
Bad Homburg v.d.Höhe
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 26.10.2001 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.03.2003 geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.03.2003 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Meerbusch (bisher Amtsgericht Neuss HRB 10783) nach Düsseldorf beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 59 ff Sonderband
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