AMMMa Aktiengesellschaft Akademie für Medienpädagogik, Medienforschung und Mutlimedia
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Sitz
Bielefeld
Geschäftsanschrift
Ritterstr. 19, 33602 Bielefeld
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 36772
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Letzte Eintragung
21.12.2022
Abrufstand
26.09.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Dienstleistung sowie Erstellung von Produkten im Bereich Multimedia und Internet. Dazu gehören insbesondere die Herstellung und der Vertrieb von hypermedialen Lernumgebungen, Wissensmanagementsystemen, Redaktions- und Informationssystemen sowie die Durchführung und Planung von Qualifizierungskonzepten und Weiterbildungsmaßnahmen einschließlich aller branchenüblich damit verbundenen Geschäfte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein.Sind mehrere bestellt, so vertritt der Vorstandsvorsitzende allein, jedes weitere Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit dem Vorstandsvorsitzenden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Robert von Donop
Paderborn
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 02.02.2000 zuletzt geändert am 04.04.2000
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist auf die Dauer von fünf Jahren ab Eintragung der Gesellschaft und Einzahlung der restlichen noch offenen Einlagebeträge auf das Grundkapital berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 5.000 Nennbetragsaktien zu je 5,00 Euro (in Worten: fünf Euro) zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Aktionare ist hierbei ausgeschlossen. Der Vorstand ist berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die näheren Bedingungen der Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.03.2002.