Handelsregister · HRB 17649

Registerinformationen

Amitoso Datensysteme AG · Amtsgericht Leipzig

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Amitoso Datensysteme AG
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Sitz
Leipzig
Geschäftsanschrift
Edlichstraße 29, 04315 Leipzig

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 17649
Gericht
Amtsgericht Leipzig
Letzte Eintragung
29.01.2014
Abrufstand
27.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung und der Vertrieb von Konsum- und Investitionsgütern, Durchführung und Vermittlung von Seminaren, von Dienstleistungen und Beteiligungen, Entwicklung von EDV-Konzepten, Herstellung von diesbezüglichen Pflichtenheften einschließlich anschließender Programmierung zum Zwecke der eigenen Herstellung und Entwicklung von EDV- Programmen sowie Prüfung und von Tests dergleichen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 28.08.2000
  • Die Hauptversammlung vom 14.09.2006 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 21.01.2008 hat die Änderung der §§ 3 (Bekannmachungen), 5 (Aktien), 6 (Zusammensetzung und Geschäftsordnung) und 17 (Ort und Einberufung) der Satzung beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Entstanden durch Umwandlungsbeschluss vom 28. August 2000 durch Formwechsel der FKK Datensysteme GmbH mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRB 4506).

Unternehmensvertrag

  • Die Gesellschaft hat mit der Fritzenschaft & Partner GmbH mit Sitz in Kopstädt am 24. Mai 2000 mit Zustimmung der Hauptversammlung vom 28. August 2001 einen Teilgewinnabführungsvertrag gemäß § 292 Abs.1 Nr. 2 AktG geschlossen. Von dem nach § 8 des Vertrages massgeblichen Teilgewinn sind abzuführen: Eine Vorabverzinsung der Kapitaleinlage des stillen Gesellschafters in Höhe von 6 % sowie ein Anteil am Restgewinn in Höhe von 10 %. Der gesamte Gewinnanteil ist auf 15 % der erbrachten Einlage begrenzt.
  • Die Gesellschaft hat mit Herrn Martin Förster, Edlichstr. 29, 04315 Leipzig am 20. Januar 1999 mit Zustimmung der Hauptversammlung vom 28. Auqust 2001 einen Teilgewinnabführungsvertrag gemäß § 292 Abs.1 Nr. 2 AktG geschlossen. Von dem nach § 8 des Vertrages massgeblichen Teilgewinn sind abzuführen: Ein Gewinnanteil vorab in Höhe von 8.000,- DM sowie ein Anteil am Restgewinn in Höhe von 2 %. Verluste werden dem stillen Gesellschafter nicht zugerechnet. Der gesamte Gewinnanteil des stillen Gesellschafters ist auf 10.000,-- DM begrenzt.
  • Die Gesellschaft hat mit Herrn Helmut Förster, Reiskestr. 13, 04317 Leipzig am 23. Dezember 1998 mit Zustimmung der Hauptversammlung vom 28. August 2001 einen Teilgewinnabführungsvertrag gemäß § 292 Abs. l Nr. 2 AktG geschlossen. Von dem nach § 8 des Vertrages massgeblichen Teilgewinn sind abzuführen: Ein Gewinnanteil vorab in Höhe von 8.000,- DM sowie ein Anteil am Restgewinn in Höhe von 2 %. Verluste werden dem stillen Gesellschafter nicht zugerechnet. Der gesamte Gewinnanteil des stillen Gesellschafters ist auf 10.000,--DM begrenzt. Der Teilgewinnabführungsvertrag vom 23.12.1998 mit Herrn Helmut Förster aus Leipzig ist geändert. Mit Vertrag vom 23.12.2000 ist Herr Sebastian Förster, Eilenburger Str. 34, 04317 Leipzig an Stelle von Herrn Helmut Förster als Vertragspartner eingetreten. Die Hauptversammlung hat der Änderung mit Beschluss vom 23.04.2004 zugestimmt.
  • Die Gesellschaft hat mit Frau Lieselotte Förster, Reiskestr. 13, 04317 Leipzig am 23. Dezember 1998 mit Zustimmung der Hauptversammlung vom 28. August 2001 einen Teilgewinnabführungsvertrag gemäß § 292 Abs.1 Nr. 2 AktG geschlossen. Von dem nach § 8 des Vertrages massgeblichen Teilgewinn sind abzuführen: Ein Gewinnanteil vorab in Höhe von 6.000,- DM sowie ein Anteil am Restgewinn in Höhe von 1,5 %. Verluste werden der stillen Gesellschafterin nicht zugerechnet. Der gesamte Gewinnanteil der stillen Gesellschafterin ist auf 7.000,-- DM begrenzt. Der Teilgewinnabführungsvertrag vom 23.12.1998 mit Frau Lieselotte Förster aus Leipzig ist geändert. Mit Vertrag vom 23.12.2000 ist Herr Sebastian Förster, Eilenburger Str. 34, 04317 Leipzig an Stelle von Frau Lieselotte Förster als Vertragspartner eingetreten. Die Hauptversammlung hat der Änderung mit Beschluss vom 23.04.2004 zugestimmt.
  • Der zwischen der Fritzenschaft & Partner GmbH mit dem Sitz in Kopstädt am 24.05.2000 geschlossene Teilgewinnabführungsvertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft ist durch Vertrag vom 31.08.2004 geändert. An Stelle der Fritzenschaft & Partner GmbH ist Herr Andreas Gebauer, Leipzig, in den Vertrag eingetreten. Ferner ist der Vertrag durch Änderungsvereinbarung vom 20.09.2004 geändert. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 27.03.2006 zugestimmt.
  • Der zwischen der Gesellschaft und Herrn Martin Förster, Leipzig, geschlossene Teilgewinnabführungsvertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft ist durch Änderungsvereinbarungen vom 12.01.1999, vom 22.12.1999 und vom 20.01.2005 geändert. Die Hauptversammlung vom 27.03.2006 hat zugestimmt.
  • Der ursprünglich zwischen der Gesellschaft und Frau Lieselotte Förster bestehende und von Herrn Sebastian Förster, Leipzig, auf Seiten des stillen Gesellschafters übernommene Teilgewinnabführungsvertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft ist durch Änderungsvereinbarungen vom 12.01.1999 und vom 16.01.2005 geändert. Die Hauptversammlung vom 27.03.2006 hat zugestimmt.
  • Der ursprünglich zwischen der Gesellschaft und Herrn Helmut Förster bestehende und von Herrn Sebastian Förster, Leipzig, auf Seiten des stillen Gesellschafters übernommene Teilgewinnabführungsvertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft ist durch Änderungsvereinbarungen vom 12.01.1999 und vom 16.01.2005 geändert. Die Hauptversammlung vom 27.03.2006 hat zugestimmt.
  • Die Gesellschaft hat am 02.05.1995 mit Herrn Andreas Gebauer, Leipzig, einen Teilgewinnabführungsvertrag in der Form eines Vertrages über die Errichtung einer stillen Gesellschaft geschlossen. Der Vertrag ist durch Ergänzungsvereinbarung vom 03.03.2000 geändert. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 27.03.2006 zugestimmt.
  • Die Gesellschaft hat am 02.09.2004 mit der Leipziger Beteiligungsfonds für Innovation und Technologietransfer GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRA 13736) einen Teilgewinnabführungsvertrag in der Form eines Vertrages über die Errichtung einer stillen Gesellschaft geschlossen. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 27.03.2006 zugestimmt.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 05.03.2001. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 209-214 SB.
  • Beschluss Bl. 265-270 SB Änderungsverträge Bl. 269, 270 SB
  • Unternehmensverträge/Änderungsvereinbarungen Bl. 281 ff. SB Beschluss Bl. 281 ff. SB
  • Beschluss Bl. 284-285 SB Satzung Bl. 286-293 SB
  • Von Amts wegen eingetragen gemäß § 18 EGAktG.

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 06.01.2009, AZ: 406 IN 630/08, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 263AktG.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.