Handelsregister · HRB 733925
Chronologischer Auszug
AMG-Gerwig Steuerberatungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) AMG-Gerwig Steuerberatungsgesellschaft mbH b) Lörrach Geschäftsanschrift: Gretherstraße 34, 79539 Lörrach c) 1) Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gern. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG 2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. b) Geschäftsführer: Gerwig, Aaron Michael, Lörrach, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Gerwig, Adam Michael, Schliengen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2025. | a) 12.09.2025 Fischer | |
| 2 | c) Gegenstand geändert; nun: 1) Gegenstand des Unternehmens sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gern. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Die Gesellschaft schafft die für den Gesellschaftsgegenstand erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. 2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. 3) Der Gesellschaft sind im Übrigen sämtliche Tätigkeiten gestattet, die im Zusammenhang mit dem vorstehenden Gegenstand des Unternehmens stehen oder ihn zu fördern geeignet sind. 4) Die Gesellschaft darf sich an gleichartigen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft alleine. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer allein vertreten, muss dieser Steuerberater sein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so ist jeweils ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten, muss mindestens einer der Geschäftsführer Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, muss der Geschäftsführer Steuerberater sein. Einzelnen Geschäftsführern, die Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter sind, kann durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis eingeräumt werden, die Gesellschaft auch für den Fall einzeln zu vertreten, dass mehrere Geschäftsführer bestellt sind oder bestellt werden, ohne dass es einer Satzungsänderung bedarf. Ein Geschäftsführer, der Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter ist, kann für den Einzelfall oder allgemein durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten zu vertreten (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB). | a) Die Gesellschafterversammlung vom 19.03.2026 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 24.03.2026 Hügel | ||
| 3 | Stammkapital nun: 30.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 19.03.2026 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR erhöht. | a) 15.04.2026 Hügel |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.