Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Bei Rechtsgeschäften über Grundvermögen und bei der Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den An- und Verkauf von Grundstücken und die Aufnahme von Darlehen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Silas Dominik Wallmeroth
Berlin
274
Beni Steinebrunner
Berlin
274
Fabian Schmidt
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Satzung zuletzt geändert am: 2025-01-28
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