Handelsregister · VR 5065
Chronologischer Auszug
AMD-Netz e. V. · Amtsgericht Münster
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) AMD-Netz NRW e.V. b) Münster | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) 1. Vorsitzender: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Meffert, Heribert, Münster, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Prof. Dr. Pauleikhoff, Daniel, Münster, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 08.12.2010. Die Mitglieder haben im Wege des schriftlichen Verfahrens in der Zeit vom 16.03.2011 bis zum 21.04.2011 eine Änderung der Satzung in § 9 (Mitgliedsbeiträge) und § 12 (Vorstand) beschlossen. | a) 03.05.2011 Leve b) Satzung Bl. 8 ff d.A. Zustimmungsbeschlüsse Bl. 23 - 33 d.A. vom Vorstand eingereichte aktuelle Fassung der Satzung Bl. 34 ff d.A. |
| 2 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Meffert, Heribert, Münster, *XX.XX.XXXX Gewählt als 1. Vorsitzender: Dr. Lemmen, Klaus Dieter, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | a) 23.10.2014 Henke | ||
| 3 | a) AMD-Netz e. V. | a) Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins, sowie eine Änderung in § 12 (Vorstand) beschlossen. | a) 28.02.2018 Kamphues b) Protokoll: 97-101 Satzung: 102-109 |
| 4 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender, nunmehr gewählt als 1. Vorsitzender: Prof. Dr. Pauleikhoff, Daniel, Münster, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender, nunmehr gewählt als 2. Vorsitzender: Dr. Lemmen, Klaus Dieter, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | a) 25.11.2022 Henke | ||
| 5 | a) Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht mindestens aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden sowie bei Bedarf einem weiteren Vorstandsmitglied. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2023 hat die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen und damit auch eine Änderung der Vertretungsbefugnis in § 10 (Der Vorstand) beschlossen. | a) 20.06.2023 Henke b) Beschluss Bl. 142 ff. d. A. Satzung Bl. 161 - 168 d. A. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.