Die Beratung und Schulung für Aufarbeitungs- und Instandsetzungsverfahren von Automotive Parts und elektronischen Systemen, Fachberatung für Qualitätsmanagementsysteme, Verwaltung von Immobilien und Vermögen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich - oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder allen Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Hans Ulrich Clemens
Viersen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 02.04.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung, Vetretung), in § 6 (Gesellschafterversammlung) und in § 11 (Abfindung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 12.05.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 3486 Amtsgericht Viersen getreten. Freigegeben am 12.01.2005.
Gesellschaftsvertrag Blatt 7 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.