Handelsregister · VR 2993 HL

Chronologischer Auszug

Ambulantes Versorgungsnetz Holstein (AVH) e.V. · Amtsgericht Lübeck

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Ambulantes Versorgungsnetz Holstein (AVH) e.V.

b)
Oldenburg
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, den zwei Stellvertretenden Vorsitzenden
und dem Kassierer. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so
vertritt dieses den Verein allein. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Sind mehr als zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird
der Verein durch eine einfache Mehrheit der bestellten
Vorstandsmitglieder vertreten (§ 28 Abs. 1 BGB; Mehrheitsvertretung)

b)
1. Vorsitzender:

1.
Dr. med. Siebel, H. Theodor, *XX.XX.XXXX, Heiligenhafen

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Dr. med. Grünitz, Johannes, *XX.XX.XXXX, Westfehmarn/OT Lemkendorf

Stellvertretender Vorsitzender:

3.
Dr. med. Haller, Thomas, *XX.XX.XXXX, Heiligenhafen

Kassierer:

4.
Dr. med. Gerber, Matthias, *XX.XX.XXXX, Fehmarn/Bannesdorf
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 28.06.2007, 17.01.2008
a)
09.06.2008
Lusch
2a)
Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt ergänzt:

Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, den zwei Stellvertretenden Vorsitzenden
und dem Kassierer. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so
vertritt dieses den Verein allein. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vetreten. Sind mehr als zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch eine
einfache Mehrheit der bestellten Vorstandsmitglieder vertreten (§ 28 Abs. 1 BGB; Mehrheitsvertretung). Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte)
sowie Verbindlichkeiten von mehr als 2.500,- EUR die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
b)
Nicht mehr Kassierer:

4. Dr. med. Gerber, Matthias

War Kassenwart:

5.
Dr. med. Kaps, Jürgen, Fehmarn

Kassenwart:

6.
Baur, Hellmut, *XX.XX.XXXX, Fehmarn
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.09.2010 hat
die Änderung der Satzung in § 3 (Zweck des Vereins) beschlossen.
a)
20.07.2011
Kistenmacher
3b)
Nicht mehr 1. Vorsitzender:
1. Dr. med. Siebel, H. Theodor

1. Vorsitzende:
7.
Falk, Peter, *XX.XX.XXXX, Koselau
a)
04.04.2012
Kistenmacher
4b)
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
2. Dr. med. Grünitz, Johannes
Nicht mehr Kassenwart:
6. Baur, Hellmut

Nicht mehr 1. Vorsitzende:
7. Falk, Peter

Stellvertretender Vorsitzender:
8.
Gille, Gunhild, *XX.XX.XXXX, Heiligenhafen

Stellvertretender Vorsitzender:
9.
Dr. med. Hönemann, Stefan, *XX.XX.XXXX, Fehmarn OT
Burg

1. Vorsitzender:
10.
Dr. med. Siebel, Theodor, *XX.XX.XXXX, Heiligenhafen

Änderung zu Nr. 3:
nunmehr
Kassierer:
Dr. med. Haller, Thomas, *XX.XX.XXXX, Heiligenhafen
a)
20.02.2019
Kistenmacher

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.