Betrieb eines ambulanten Alten- und Krankenpflegedienstes sowie der Betrieb von Einrichtungen der Tagespflege und anderer Wohnformen der Alten- und Behindertenpflege.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Werner Lordick
Bottrop
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Iva Oliveira Ribeiro
Bottrop
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Ursula Emig
Bottrop
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11.08.2015
Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Einfügung von § 12 (Tod eines Gesellschafters) und Anpassung der Nummerierung der nachfolgenden §§ beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der Werner Lordick Häusliche Alten- und Krankenpflege e.K. mit Sitz in Bottrop (Amtsgericht Gelsenkirchen 12 AR 473/15 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 11.08.2015 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.08.2015. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.