Handelsregister · HRB 703420
Chronologischer Auszug
Ambulante Hilfen im Landkreis Konstanz Gemeinnützige Gesellschaft mbH · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Ambulante Hilfen im Landkreis Konstanz Gemeinnützige Gesellschaft mbH b) Radolfzell am Bodensee Geschäftsanschrift: Waldstr. 30-34, 78315 Radolfzell am Bodensee c) die Erbringung, Förderung und Unterstützung ambulanter Hilfen des zweiten Kapitels des Sozialgesetzbuchs - Achtes Buch (SGB VIII) im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Konstanz sowie des Zwölften Buches (SGB XII) im Bereich des Kreissozialamtes Konstanz. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch: Auswahl und Schulung der Bewerber, Qualifizierung, Fortbildung und Begleitung während der Familienhelfereinsätze. Übernahme der vom Landkreis Konstanz Kreisjugendamt/Kreissozialamt für im Rahmen der Bücher VIII und XII des Sozialgesetzbuches für erforderlich gehaltenen Einsätze der ambulanten Hilfen. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben, die der Verwirklichung des Gegenstands der Gesellschaft dienen und öffentliche Zwecke erfüllen, soweit diese nicht bereits von anderen Trägern wahrgenommen werden und soweit der Kreistag dies beschließt. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. b) Geschäftsführer: Senne, Sabine, geb. Rößler, Konstanz, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 05.02.2009. | a) 19.02.2009 Drayer | |
| 2 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Senne, Sabine, geb. Rößler, Konstanz, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Motzer, Armin, Gaienhofen, *XX.XX.XXXX | a) 14.07.2009 Kaufmann | ||||
| 3 | b) Änderung der Geschäftsanschrift: Otto-Blesch-Straße 49, 78315 Radolfzell am Bodensee | a) 28.06.2011 Gabriel | ||||
| 4 | b) Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Motzer, Armin, Radolfzell am Bodensee, *XX.XX.XXXX | a) 28.03.2012 Gabriel | ||||
| 5 | c) Gegenstand geändert; nun: Die Förderung der Jugendhilfe und der Erziehung durch die Erbringung, Förderung und Unterstützung ambulanter Hilfen des zweiten Kapitels des Sozialgesetzbuches - Achtes Buch (SGB VIII) im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Konstanz und des Zwölften Buches (SGB XII) im Bereich des Kreissozialamtes Konstanz sowie die Erbringung, Förderung und Unterstützung stationärer Hilfen des zweiten und dritten Kapitels des Sozialgesetzbuches - Achtes Buch (SGB VIII) im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Konstanz. Der Landkreis verfolgt damit öffentliche Zwecke im Sinne von § 48 LKrO i. V. m. § 102 ff. GemO. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) Auswahl und Schulung der Bewerber, Qualifizierung, Fortbildung und Begleitung während der Hilfen. b) Übernahme der vom Landkreis Konstanz - Amt für Kinder, Jugend und Familie/Kreissozialamt - für im Rahmen der Bücher VIII und XII des Sozialgesetzbuches für erforderlich gehaltenen Hilfen. c) Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben, die der Verwirklichung des Gegenstands der Gesellschaft dienen und öffentliche Zwecke erfüllen, soweit diese nicht bereits von anderen Trägern wahrgenommen werden und soweit der Kreistag dies beschließt. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 10.10.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 11.10.2016 Hürttlen | |||
| 6 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. b) Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Motzer, Armin, Radolfzell am Bodensee, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Bestellt als Geschäftsführer: Best, Florian, Hilzingen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Geschäftsführung) beschlossen. | a) 14.11.2019 Kaufmann | |||
| 7 | b) Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Best, Florian, Engen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Motzer, Armin, Radolfzell am Bodensee, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführerin: Scholz, Simone Brigitte, Radolfzell am Bodensee, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 30.11.2022 Kaufmann | ||||
| 8 | b) Sitz verlegt; nun: Singen Hohentwiel Neue Geschäftsanschrift: Julius-Bührer-Straße 2, 78224 Singen Hohentwiel | a) Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Name (Firma) und Sitz der Gesellschaft) beschlossen. | a) 27.08.2024 Elger | |||
| 9 | c) Gegenstand geändert; nun: Die Förderung der Jugendhilfe und der Erziehung durch Erbringung, Förderung und Unterstützung ambulanter Hilfen des zweiten Kapitels des Sozialgesetzbuches - Achtes Buch (SGB VIII) im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Konstanz und des Zwölften Buches (SGB XII) im Bereich des Kreissozialamtes Konstanz sowie die Erbringung, Förderung und Unterstützung stationärer Hilfen des zweiten und dritten Kapitels des Sozialgesetzbuches - Achtes Buch (SGB VIII) im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Konstanz. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) Auswahl und Anstellung von geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Erfüllung der Aufgaben sowie Sicherstellung der Qualität durch geeignete Qualifizierungsmaßnahmen (z.B. Schulung, Fortbildung, Supervision, usw.). b) Übernahme der vom Landkreis Konstanz - Amt für Kinder, Jugend und FamiIie/Kreissozialamt - für im Rahmen der Bücher VIII und XII des Sozialgesetzbuches für erforderlich gehaltenen Hilfen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2024 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 05.12.2024 Wendling |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.