Handelsregister · HRB 703420

Chronologischer Auszug

Ambulante Hilfen im Landkreis Konstanz Gemeinnützige Gesellschaft mbH · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 15.07.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Ambulante Hilfen im Landkreis Konstanz
Gemeinnützige Gesellschaft mbH

b)
Radolfzell am Bodensee
Geschäftsanschrift:
Waldstr. 30-34, 78315 Radolfzell am
Bodensee

c)
die Erbringung, Förderung und
Unterstützung ambulanter Hilfen des
zweiten Kapitels des Sozialgesetzbuchs -
Achtes Buch (SGB VIII) im
Zuständigkeitsbereich des
Kreisjugendamtes Konstanz sowie des
Zwölften Buches (SGB XII) im Bereich des
Kreissozialamtes Konstanz. Der Zweck wird
verwirklicht insbesondere durch: Auswahl
und Schulung der Bewerber, Qualifizierung,
Fortbildung und Begleitung während der
Familienhelfereinsätze. Übernahme der
vom Landkreis Konstanz
Kreisjugendamt/Kreissozialamt für im
Rahmen der Bücher VIII und XII des
Sozialgesetzbuches für erforderlich
gehaltenen Einsätze der ambulanten Hilfen.
Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer
Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben,
die der Verwirklichung des Gegenstands
der Gesellschaft dienen und öffentliche
Zwecke erfüllen, soweit diese nicht bereits
von anderen Trägern wahrgenommen
werden und soweit der Kreistag dies
beschließt.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam.

b)
Geschäftsführer:
Senne, Sabine, geb. Rößler, Konstanz,
*XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.02.2009.
a)
19.02.2009
Drayer
2b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Senne, Sabine, geb. Rößler, Konstanz,
*XX.XX.XXXX

Bestellt als
Geschäftsführer:
Motzer, Armin, Gaienhofen, *XX.XX.XXXX
a)
14.07.2009
Kaufmann
3b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Otto-Blesch-Straße 49, 78315 Radolfzell
am Bodensee
a)
28.06.2011
Gabriel
4b)
Personenbezogene Daten geändert bei
Geschäftsführer:
Motzer, Armin, Radolfzell am Bodensee,
*XX.XX.XXXX
a)
28.03.2012
Gabriel
5c)
Gegenstand geändert; nun:
Die Förderung der Jugendhilfe und der
Erziehung durch die Erbringung, Förderung
und Unterstützung ambulanter Hilfen des
zweiten Kapitels des Sozialgesetzbuches -
Achtes Buch (SGB VIII) im
Zuständigkeitsbereich des Amtes für
Kinder, Jugend und Familie des
Landkreises Konstanz und des Zwölften
Buches (SGB XII) im Bereich des
Kreissozialamtes Konstanz sowie die
Erbringung, Förderung und Unterstützung
stationärer Hilfen des zweiten und dritten
Kapitels des Sozialgesetzbuches - Achtes
Buch (SGB VIII) im Zuständigkeitsbereich
des Amtes für Kinder, Jugend und Familie
des Landkreises Konstanz. Der Landkreis
verfolgt damit öffentliche Zwecke im Sinne
von § 48 LKrO i. V. m. § 102 ff. GemO.
Der Zweck wird verwirklicht insbesondere
durch:
a) Auswahl und Schulung der Bewerber,
Qualifizierung, Fortbildung und Begleitung
während der Hilfen.
b) Übernahme der vom Landkreis Konstanz
- Amt für Kinder, Jugend und
Familie/Kreissozialamt - für im Rahmen der
Bücher VIII und XII des Sozialgesetzbuches
für erforderlich gehaltenen Hilfen.
c) Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer
Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben,
die der Verwirklichung des Gegenstands
der Gesellschaft dienen und öffentliche
Zwecke erfüllen, soweit diese nicht bereits
von anderen Trägern wahrgenommen
werden und soweit der Kreistag dies
beschließt.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.10.2016 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
11.10.2016
Hürttlen
6a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.

b)
Vertretungsbefugnis geändert bei
Geschäftsführer:
Motzer, Armin, Radolfzell am Bodensee,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Bestellt als
Geschäftsführer:
Best, Florian, Hilzingen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2019 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8
(Geschäftsführung) beschlossen.
a)
14.11.2019
Kaufmann
7b)
Vertretungsbefugnis geändert bei
Geschäftsführer:
Best, Florian, Engen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Nicht mehr
Geschäftsführer:
Motzer, Armin, Radolfzell am Bodensee,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführerin:
Scholz, Simone Brigitte, Radolfzell am
Bodensee, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
30.11.2022
Kaufmann
8b)
Sitz verlegt; nun:
Singen Hohentwiel
Neue
Geschäftsanschrift:
Julius-Bührer-Straße 2, 78224 Singen
Hohentwiel
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Name (Firma)
und Sitz der Gesellschaft) beschlossen.
a)
27.08.2024
Elger
9c)
Gegenstand geändert; nun:
Die Förderung der Jugendhilfe und der
Erziehung durch Erbringung, Förderung
und Unterstützung ambulanter Hilfen des
zweiten Kapitels des Sozialgesetzbuches -
Achtes Buch (SGB VIII) im
Zuständigkeitsbereich des Amtes für
Kinder, Jugend und Familie des
Landkreises Konstanz und des Zwölften
Buches (SGB XII) im Bereich des
Kreissozialamtes Konstanz sowie die
Erbringung, Förderung und Unterstützung
stationärer Hilfen des zweiten und dritten
Kapitels des Sozialgesetzbuches - Achtes
Buch (SGB VIII) im Zuständigkeitsbereich
des Amtes für Kinder, Jugend und Familie
des Landkreises Konstanz.
Der Zweck wird verwirklicht insbesondere
durch:
a) Auswahl und Anstellung von geeigneten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur
Erfüllung der Aufgaben sowie
Sicherstellung der Qualität durch geeignete
Qualifizierungsmaßnahmen (z.B. Schulung,
Fortbildung, Supervision, usw.).
b) Übernahme der vom Landkreis Konstanz
- Amt für Kinder, Jugend und
FamiIie/Kreissozialamt - für im Rahmen der
Bücher VIII und XII des Sozialgesetzbuches
für erforderlich gehaltenen Hilfen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2024 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
05.12.2024
Wendling

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.