Handelsregister · VR 110231

Registerinformationen

Ambulante Herzgruppe Schüchtermann-Klinik e.V. · Amtsgericht Osnabrück

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Ambulante Herzgruppe Schüchtermann-Klinik e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bad Rothenfelde

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 110231
Gericht
Amtsgericht Osnabrück
Letzte Eintragung
16.09.2025
Abrufstand
14.04.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Manfred Fenkes

Osnabrück

Vorstand

Uwe Spriewald

Hilter

Vorstand

Rainer Schmidt

Dissen a.T.W.

Vorstand

Andreas Wieland

Melle

Vorstand

Kirsten Horst

Dissen a.T.W.

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 17.10.1989 zuletzt geändert am 14.03.2000
  • Die Mitgliederversammlung vom 23.05.2017 hat die Neufassung der der Satzung und insbesondere die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 27.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Mitgliedschaft) und § 14 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 26.02.2020 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 26.06.2025 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Satzung Blatt 4-15 der Akten
  • Änderungsbeschluss: Blatt 133 ff. der Akten
  • Tag der ersten Eintragung: 13.12.1989 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 466 Amtsgericht Bad Iburg getreten. Freigegeben am 14.08.2006.
  • Satzung Blatt 44-52 der Akten
  • Satzung Bl. 115-124
  • Satzung Blatt 156-165 der Akten
  • Satzung Blatt 16-22 Band II der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.