Unternehmen
Stammdaten
- Firma
- amberra GmbH
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Sitz
- Hamburg
- Geschäftsanschrift
- Am Sandtorkai 27, 20457 Hamburg
Handelsregister · HRB 190618
amberra GmbH · Amtsgericht Hamburg
Unternehmen
Registerblatt
Tätigkeit
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Geschäftsbetriebs der Genossenschaftsbanken, insbesondere Weiterentwicklung des Geschäftsbetriebs der Genossenschaftsbanken zur Erschließung von Innovationen im Umfeld von oder im Zusammenhang mit Produkt- und Dienstleistungsgruppen, die sich thematisch bestimmten Aspekten des privaten ("Lebenswelten") oder unternehmerischen ("Unternehmenswelten") Lebens zuordnen lassen können. Die Gesellschaft wird diesem Förderzweck im Rahmen des nachfolgend beschriebenen Unternehmensgegenstands nachkommen. Gegenstand des Unternehmens ist es, Produkte und Dienstleistungen, die als skalierbare Lösungen erscheinen, in der Genossenschaftlichen Finanzgruppe zu identifizieren und zu fördern sowie Netzwerke aufzubauen zu Unternehmen, die innovative Produkte bzw. Dienstleistungen in banknahen oder bankfernen Lebenswelten und Unternehmenswelten anbieten oder entwickeln, von welchen die Genossenschaftsbanken durch eine vertriebliche Zusammenarbeit oder anderweitig profitieren können. Die Gesellschaft wird die Unternehmen, die innovative Produkte bzw. Dienstleistungen in banknahen oder bankfernen Lebenswelten und Unternehmenswelten anbieten oder entwickeln, beraten und bei der Weiterentwicklung ihres Geschäfts unterstützen. Des Weiteren wird die Gesellschaft die Finanzierung solcher Unternehmen oder entsprechender Projekte fördern und den Genossenschaftsbanken die Beteiligung (mittelbar über separate Investitionsvehikel) an diesen ermöglichen und somit als Evolutionsbeschleuniger der Genossenschaftsbanken zur Erweiterung des genossenschaftlichen Ökosystems beitragen. Die Gesellschaft wird keine Tätigkeiten ausführen, die nach einer finanzaufsichtsrechtlichen Bestimmung (beispielsweise nach dem Kreditwesengesetz, dem Wertpapierinstitutsgesetz, dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz oder dem Kapitalanlagegesetzbuch) zu einer Erlaubnis- oder Registrierungspflicht führen. Die Gesellschaft kann sich aber an Unternehmen beteiligen (auch als Mehrheitsgesellschafter oder alleiniger Gesellschafter), die einer solchen Erlaubnis- oder Registrierungspflicht unterliegen.
Vertretung
Leitung und Vertretung
Hamburg
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung;Weitere Registerangaben
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.