Handelsregister · VR 4847

Chronologischer Auszug

Amazing Grace International Church e. V. · Amtsgericht Münster

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Amazing Grace International Church e. V.

b)
Münster
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, von denen eines der
erste oder der zweite Vorsitzende sein muss, sind
gemeinsam vertretungsberechtigt.
Die Entscheidung über An- und Verkauf sowie Belastung
von Grundbesitz und die Beteiligung an Gesellschaften
obliegt der Mitgliederversammlung. Der Vorstand ist bei
dem An- und Verkauf sowie der Belastung von
Grundbesitz und bei der Beteiligung an Gesellschaften
an den vorherigen Beschluss der Mitgliederversammlung
gebunden.

b)
1. Vorsitzender:
Aluko, Mike, Münster, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Aluko, Esther, Münster, *XX.XX.XXXX
Kassiererin:
Oni, Deborah Nadia, Münster, *XX.XX.XXXX
Wohlfahrtssekretärin:
Rugg-Adenaya, Isabel, Münster, *XX.XX.XXXX
Sekretärin für Außenkontakte:
Göttsch, Janie Sherine, Münster, *XX.XX.XXXX
Organisationssekretär:
Adenaya, Jubril, Münster, *XX.XX.XXXX
Kirchensekretärin:
Mushayavanhu, Sarudzai, Münster, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 28.02.2009. Der Vorstand hat aufgrund Satzungsermächtigung
am 24.05.2009 Änderungen der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Beiträge) und § 7 (Der
Vorstand) beschlossen.
a)
24.06.2009
Gerstgarbe

b)
Satzung Bl. 6-8 d.A.;
Beschluss des Vorstandes Bl. 24
d.A.;
Lesehilfe zur Satzung Bl. 18-20
d.A.;
2a)
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus die/den
erste(n) Vorsitzende(n), die/den zweite(n)
Vorsitzende(n), die/den Kirchensekretär/in, die/den
Kassierer/in und die/den Wohlfahrtssekretär/in.

Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, von denen eines der
erste oder der zweite Vorsitzende sein muss, sind
gemeinsam vertretungsberechtigt.

Die Entscheidung über An- und Verkauf sowie Belastung
von Grundbesitz und die Beteiligung an Gesellschaften
obliegt der Mitgliederversammlung. Der Vorstand ist bei
dem An- und Verkauf sowie der Belastung von
Grundbesitz und bei der Beteiligung an Gesellschaften
an den vorherigen Beschluss der Mitgliederversammlung
gebunden.

b)
Nicht mehr
Kirchensekretärin:
Mushayavanhu, Sarudzai, Münster, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassiererin:
Oni, Deborah Nadia, Münster, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Wohlfahrtssekretärin:
Rugg-Adenaya, Isabel, Münster, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Aluko, Mike, Münster, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr Vorstand
Sekretärin für Außenkontakte:
Göttsch, Janie Sherine, Münster, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr Vorstand
Organisationssekretär:
Adenaya, Jubril, Münster, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr zweite Vorsitzende,
nunmehr gewählt als
erste Vorsitzende:
Aluko, Esther, Münster, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
2. Vorsitzender:
Aluko, Temitope Oluwaseun Foluke Mercy, Osnabrück,
*XX.XX.XXXX
Gewählt als
Kassierer:
Aluko, Oluwa Tobi Mary, Münster, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Wohlfahrtssekretärin:
Aluko, Deobrah Esther Abiodun, Münster, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Kirchensekretärin:
Aluko, Temitayo Ruth, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.12.2015 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Vorstand) beschlossen.
a)
24.01.2022
Langen

b)
Protokoll Bl. 46+47
Satzung Bl. 34 - 36 d. A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.