Handelsregister · VR 4847
Chronologischer Auszug
Amazing Grace International Church e. V. · Amtsgericht Münster
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Amazing Grace International Church e. V. b) Münster | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, von denen eines der erste oder der zweite Vorsitzende sein muss, sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Die Entscheidung über An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz und die Beteiligung an Gesellschaften obliegt der Mitgliederversammlung. Der Vorstand ist bei dem An- und Verkauf sowie der Belastung von Grundbesitz und bei der Beteiligung an Gesellschaften an den vorherigen Beschluss der Mitgliederversammlung gebunden. b) 1. Vorsitzender: Aluko, Mike, Münster, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzende: Aluko, Esther, Münster, *XX.XX.XXXX Kassiererin: Oni, Deborah Nadia, Münster, *XX.XX.XXXX Wohlfahrtssekretärin: Rugg-Adenaya, Isabel, Münster, *XX.XX.XXXX Sekretärin für Außenkontakte: Göttsch, Janie Sherine, Münster, *XX.XX.XXXX Organisationssekretär: Adenaya, Jubril, Münster, *XX.XX.XXXX Kirchensekretärin: Mushayavanhu, Sarudzai, Münster, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 28.02.2009. Der Vorstand hat aufgrund Satzungsermächtigung am 24.05.2009 Änderungen der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Beiträge) und § 7 (Der Vorstand) beschlossen. | a) 24.06.2009 Gerstgarbe b) Satzung Bl. 6-8 d.A.; Beschluss des Vorstandes Bl. 24 d.A.; Lesehilfe zur Satzung Bl. 18-20 d.A.; |
| 2 | a) Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus die/den erste(n) Vorsitzende(n), die/den zweite(n) Vorsitzende(n), die/den Kirchensekretär/in, die/den Kassierer/in und die/den Wohlfahrtssekretär/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, von denen eines der erste oder der zweite Vorsitzende sein muss, sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Die Entscheidung über An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz und die Beteiligung an Gesellschaften obliegt der Mitgliederversammlung. Der Vorstand ist bei dem An- und Verkauf sowie der Belastung von Grundbesitz und bei der Beteiligung an Gesellschaften an den vorherigen Beschluss der Mitgliederversammlung gebunden. b) Nicht mehr Kirchensekretärin: Mushayavanhu, Sarudzai, Münster, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Kassiererin: Oni, Deborah Nadia, Münster, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Wohlfahrtssekretärin: Rugg-Adenaya, Isabel, Münster, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Aluko, Mike, Münster, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand Sekretärin für Außenkontakte: Göttsch, Janie Sherine, Münster, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand Organisationssekretär: Adenaya, Jubril, Münster, *XX.XX.XXXX Nicht mehr zweite Vorsitzende, nunmehr gewählt als erste Vorsitzende: Aluko, Esther, Münster, *XX.XX.XXXX Gewählt als 2. Vorsitzender: Aluko, Temitope Oluwaseun Foluke Mercy, Osnabrück, *XX.XX.XXXX Gewählt als Kassierer: Aluko, Oluwa Tobi Mary, Münster, *XX.XX.XXXX Gewählt als Wohlfahrtssekretärin: Aluko, Deobrah Esther Abiodun, Münster, *XX.XX.XXXX Gewählt als Kirchensekretärin: Aluko, Temitayo Ruth, Osnabrück, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 18.12.2015 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand) beschlossen. | a) 24.01.2022 Langen b) Protokoll Bl. 46+47 Satzung Bl. 34 - 36 d. A. |
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