Handelsregister · VR 582

Registerinformationen

Am krummen Graben e.V. · Amtsgericht Leipzig

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Am krummen Graben e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Leipzig

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 582
Gericht
Amtsgericht Leipzig
Letzte Eintragung
31.01.2022
Abrufstand
22.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Andre Schumann

Leipzig

Vorstand

Thomas Peinke

Leipzig

Vorstand

Gabriele Fruhen

Leipzig

Vorstand

Maja Moritz

Leipzig

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 21.06.1990 zuletzt geändert am 01.06.1995
  • Die Mitgliederversammlung vom 23.10.2003 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 12.04.2014 hat die Änderung des § 7 (Der Vorstand) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 23.11.2018 hat die Änderung des § 12 (Auflösung) der Satzung beschlossen.
  • Der Vorstand hat am 13.04.2019 die Ergänzung der §§ 8.7. (Der Vorstand), 9.2. (Beiträge) und 10 (Sanktionen) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 14.12.2019 hat die Änderung des § 12 (Änderung des Zwecks des Vereines und seine Auflösung) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 21.09.1990. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 21-27
  • Beschluss Bl. 62-63, 73
  • Beschluss Bl. 118 - 119; 120
  • Beschluss Bl. 131 - 133 SB
  • Beschluss Bl. 141 - 143 SB
  • Beschlüsse Bl. 150-152, 155 SB
  • Beschzluss Bl. 162-164 SB
  • Satzung Bl. 165-170 SB
  • Beschluss Bl. 174 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.