Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis ist in der Weise beschränkt, dass zum Abschluss eines verpflichtenden Geschäfts von mehr als 51,13 EUR im Einzelfall die Zustimmung des Vorstandes und von mehr als 255,65 EUR im Einzelfall die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Ausgenommen sind Mittel im Rahmen von Sanierungs- und Fördermittelprogrammen.
Tag der ersten Eintragung: 09.04.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 87 - 99 SB;
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 21.06.1990 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom 08.03.2001.
Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 18.7.20 in den Punkten 1.6., 8.6. und 9.2. geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.