Handelsregister · VR 130353

Chronologischer Auszug

Alzheimer- und Demenzkranken-Gesellschaft Schneverdingen e.V. · Amtsgericht Lüneburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Alzheimer- und Demenzkranken-Gesellschaft Schneverdingen
e.V.

b)
Schneverdingen
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende. Jedes dieser
Vorstandsmitglieder ist einzelvertretungsberechtigt.

b)
1. Vorsitzender:
Borchardt, Marion, Schneverdingen, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Reyels, Wolfgang, Schneverdingen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 11.02.2004
a)
18.10.2006
Kaufmann

b)
Satzung Bl. 7-10 d. A.

Tag der ersten Eintragung:
08.10.2004
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
18.10.2006.
2b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Reyels, Wolfgang, Schneverdingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Bartels, Gisela, Schneverdingen, *XX.XX.XXXX
a)
16.06.2008
Wiese
3b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Borchardt, Marion, Schneverdingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Bartels, Gisela, Schneverdingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzende:
Borchardt, Stephanie, Schneverdingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Gressmann, Ulrike, Schneverdingen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.07.2010 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Gemeinnützigkeit) beschlossen.
a)
22.09.2011
Wiese
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.05.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck)
und § 12 (Auflösung) beschlossen.
a)
27.05.2014
Wiese

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.