Handelsregister · HRB 703419
Chronologischer Auszug
AluRollTech UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) AluRollTech UG (haftungsbeschränkt) b) Hohberg Geschäftsanschrift: Sonnhalde 1, 77749 Hohberg c) Die Entwicklung und der Bau von Rollläden und Toranlagen sowie der Handel mit diesen Produkten. | 3.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. b) Geschäftsführer: Goloborodko, Kirill, Offenburg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 22.01.2009. | a) 19.02.2009 Gabriel | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenburg vom 09.03.2016 (30 IN 123/15) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 14.03.2016 Hürttlen | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenburg vom 08.04.2016 (30 IN 123/15) wurde die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters aufgehoben. Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenburg vom 08.04.2016 (30 IN 123/15) wurde die Anordnung, dass Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, aufgehoben. | a) 14.04.2016 Hürttlen | ||||
| 4 | b) Sitz verlegt; nun: Offenburg Änderung der Geschäftsanschrift: Lise-Meitner-Straße 2, 77656 Offenburg | a) Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. | a) 30.08.2017 Kaufmann | |||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenburg vom 24.04.2019 (40 IN 62/19) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 30.04.2019 Kaufmann | ||||
| 6 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenburg vom 01.07.2019 (40 IN 62/19) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Offenburg, 40 IN 62/19) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. | a) 03.07.2019 Kaufmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.