ALUMNI-Verein Elektrotechnik und Informatik an der Universität Siegen e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Siegen
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 2642
Gericht
Amtsgericht Siegen
Letzte Eintragung
29.11.2022
Abrufstand
19.03.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Simon Julius Meckel
Kirchhundem
Vorstand
Veit Wiese
Neunkirchen
Vorstand
Pawel Malicki
Siegen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist am 23.06.2001 errichtet und durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 22.06.2002 in § 2 (Zweck des Vereins) geändert.
Die Mitglieder haben durch schriftliche Umfrage die Änderung der Satzung in § 1 Absatz 1 (Name) und § 9 Absatz 3 und Absatz 4 (Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28. November 2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 15. November 2019 hat die Änderung der Satzung unter Einfügung eines neuen § 4 (Vernetzung mit dem Alumniverbund der Universitätsstadt Siegen und Datenverwaltung) beschlossen. Die nachfolgenden Paragraphen verschieben sich entsprechend.
Die Mitgliederversammlung vom 19. November 2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Satzung Bl. 5 ff. d.A. Beschluß Bl. 13 ff. d.A.
Tag der ersten Eintragung: 11.08.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.11.2004.
Satzung Bl. 64 ff. d.A.
Satzung Bl. 104 ff. d.A.
Satzung Bl. 134 ff. d.A.
Satzung Bl. 169 ff. d.A.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.