Handelsregister · VR 6963 KI

Chronologischer Auszug

Alumni der Refugee Law Clinic Kiel e. V. · Amtsgericht Kiel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Alumni der Refugee Law Clinic Kiel e. V.

b)
Sitz/Niederlassung:
Kiel
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung
von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Begründung
von Schuldverhältnissen, die zur Zahlung einer Summe
von über 2.000,00 EUR innerhalb eines laufenden Geschäftsjahres verpflichten, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Gleiches gilt für die Begründung von Darlehensverbindlichkeiten von mehr als
1.000,00 EUR.

b)
Vorstandsmitglied:

1.
Fahrenbach, Frederike, geb. Willrodt, *XX.XX.XXXX, Kiel

Vorstandsmitglied:

2.
Jürgensen, Hendrik Christian, *XX.XX.XXXX, Kiel
Vorstandsmitglied:

3.
Zimmermann, Wilhelm Joachim Moritz, *XX.XX.XXXX,
Kiel
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 20.05.2019; 10.10.2019
a)
11.11.2019
Skirde
2b)
Vorstandsmitglied:
4.
Dr. Malberg, Klara, *XX.XX.XXXX, Kiel

Nicht mehr Vorstandsmitglied:
1. Fahrenbach, Frederike, geb. Willrodt
a)
26.01.2024
Zanoth
3a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung
von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Begründung
von Schuldverhältnissen, die zur Zahlung einer Summe
von über 2.000,00 EUR innerhalb eines laufenden Geschäftsjahres verpflichten, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Gleiches gilt für die Begründung von Darlehensverbindlichkeiten von mehr als
1.000,00 EUR.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.09.2023 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst, insbesondere
in § 13 (Vorstand).
a)
11.07.2024
Zanoth

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.