Handelsregister · VR 6963 KI
Chronologischer Auszug
Alumni der Refugee Law Clinic Kiel e. V. · Amtsgericht Kiel
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Alumni der Refugee Law Clinic Kiel e. V. b) Sitz/Niederlassung: Kiel | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Begründung von Schuldverhältnissen, die zur Zahlung einer Summe von über 2.000,00 EUR innerhalb eines laufenden Geschäftsjahres verpflichten, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Gleiches gilt für die Begründung von Darlehensverbindlichkeiten von mehr als 1.000,00 EUR. b) Vorstandsmitglied: 1. Fahrenbach, Frederike, geb. Willrodt, *XX.XX.XXXX, Kiel Vorstandsmitglied: 2. Jürgensen, Hendrik Christian, *XX.XX.XXXX, Kiel Vorstandsmitglied: 3. Zimmermann, Wilhelm Joachim Moritz, *XX.XX.XXXX, Kiel | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 20.05.2019; 10.10.2019 | a) 11.11.2019 Skirde |
| 2 | b) Vorstandsmitglied: 4. Dr. Malberg, Klara, *XX.XX.XXXX, Kiel Nicht mehr Vorstandsmitglied: 1. Fahrenbach, Frederike, geb. Willrodt | a) 26.01.2024 Zanoth | ||
| 3 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Begründung von Schuldverhältnissen, die zur Zahlung einer Summe von über 2.000,00 EUR innerhalb eines laufenden Geschäftsjahres verpflichten, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Gleiches gilt für die Begründung von Darlehensverbindlichkeiten von mehr als 1.000,00 EUR. | a) Die Mitgliederversammlung vom 30.09.2023 hat die Satzung insgesamt neu gefasst, insbesondere in § 13 (Vorstand). | a) 11.07.2024 Zanoth |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.