ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Vermögenswerten jeglicher Art im eigenen Namen und für eigene Rechnung, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, ferner der Vertrieb von NE-Erzeugnissen sowie die Vornahme aller zur Erreichung und Förderung dieser Zwecke dienlichen Geschäfte. Ausgenommen sind Bankgeschäfte im Sinne des § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sowie alle sonstigen Tätigkeiten, die einer behördlichen oder gerichtlichen Erlaubnis bedürfen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einer Person oder mehreren Personen. Die Anzahl der Vorstandmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat.Die Bestellung stellvertretender Vorstandmitglieder ist zulässig Die Gesellschaft wird gesetzlich durch ein Vorstandsmitglied vertreten, wenn der Vorstand nur aus einer Person besteht oder dem Mitglied Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt wurde. Die Gesellschaft wird im übrigen durch zwei Vorstandmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen verteten.Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Vorstandsmitglieder einzelvertretungsberechtigt und berechtigt sind, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder im Namen eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Frank Hellmich
Voerde
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 02.02.1999 zuletzt geändert am 14.08.2000
Die Hauptversammlung vom 12.05.2003 hat die Änderung der Satzung in § § 5 (Vorstand) und 8 Absatz (1) (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 20.09.2007 hat die Erhöhung des Grundkapitals von 300.000,00 EUR um 200.000,00 EUR auf 500.000,00 EUR beschlossen. Die am 20.09.2007 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 200.000,00 EUR ist durchgeführt; § 4 (Grundkapital und Aktien) der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist geändert.
Die Hauptversammlung vom 28.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Aufsichtsrat) und § 7 (Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrates) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 16.12.2019 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Aufsichtsrat), § 7 (Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrates) beschlossen.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand wird für höchstens 5 Jahre (nach der Eintragung der Gesellschaft) gem. § 202 AktG ermächtigt, das Grundkapital bis zu einem Nennbetrag von 50 % (= EURO 25.000,-) durch Ausgaben neuer Aktien gegen Einlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital).
Das genehmigte Kapital steht nur für neu eintretende Aktionäre zur Verfügung.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Dinslaken: 21.09.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichts Dinslaken getreten.