(1) Zweck der Genossenschaft ist überwiegend die Förderung der wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder sowie der Betrieb einer Spareinrichtung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Darüber hinaus kann sie alle Geschäfte betreiben, die zur Förderung der Mitglieder geeignet sind. Sie kann auch Tochtergesellschaften gründen und sich an anderen Unternehmen beteiligen. (3) Die Genossenschaft betreibt eine Spareinrichtung, in der von ihren Mitgliedern und deren Angehörigen Einlagen angenommen und Namensschuldverschreibungen ausgegeben werden. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nach den von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 28 zu beschließenden Grundsätzen zugelassen. Für die Spareinrichtung gelten die Bestimmungen des Abs. 3.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus zwei bis drei Personen. Jedes Mitglied des Vorstandes ist gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen vertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Torben Jäger
Hamburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Vorstand
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 04.05.1892 zuletzt geändert am 25.05.1999
Die Vertreterversammlung vom 24.05.2004 hat eine Änderung des Statuts in den §§ 6, 10, 11, 16, 17, 19, 22, 23, 24, 25, 33, 34, 35, 37, 40 und 44 beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 22.05.2008 hat eine Neufassung des Statuts beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 02.06.2010 hat eine Änderung des Statuts in § 28 (n) und 39 Abs. (3) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 08.06.2016 hat eine Änderung der Satzung in § 24 beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 31.05.2018 hat eine Änderung der Satzung in §§ 3, 4, 5, 7, 8, 10, 11, 12, 13, 14, 16, 18, 21, 22, 24, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 38, 40, 42 und 43 beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Durch Beschluß der außerordentlichen Vertreter- Versammlung vom 03. März 1975 ist die Genossenschaft Baugenossenschaft Unterelbe eingetragene Genossenschaft Sitz; Hamburg, als übertragende Genossenschaft nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19. Februar 1975 mit dieser Genossenschaft verschmolzen worden
(1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind von den Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden oder bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen werden mit Ausnahme solcher, die die Wahl zur Vertreterversammlung betreffen ( § 30 Abs. 11) in der Zeitschrift des Gesamtverbandes der Wohnungswirtschaft e.V.," Die Wohnungwirtschaft", veröffentlicht. (3) Sind Bekanntmachungen in dem im vorstehenden Absatz 2 genannten Blatt nicht zu erreichen, so werden sie in einem vom Registergericht zu bestimmenden Blatt veröffentlicht; bis die Vertreterversammlung ein anderes Blatt bestimmt hat und eine entsprechende Satzungsänderung in das Genossenschaftsregister eingetragen ist,
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 05.07.1892
Beschluss Bl.132-138, 146-158 Sonderband 14
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.