Handelsregister · HRB 5797

Chronologischer Auszug

Alton & Obholzer GmbH. · Amtsgericht Traunstein

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Alton & Obholzer GmbH.

b)
Stephanskirchen

c)
die Fortführung des bisher als bürgerlich
rechtliche Gesellschaft betriebenen Dental-
Labors.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Alton, Karl Heinrich, Zahntechnikermeister,
Rosenheim
einzelvertretungsberechtigt;
Geschäftsführer:
Obholzer, Wolfgang, Zahntechniker,
Stephanskirchen
einzelvertretungsberechtigt;
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 28.02.1989
a)
12.04.2001
Porzer

b)
Tag der ersten
Eintragung:09.05.1989
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 1 So.
2b)
Von Amts wegen eingetragen gem. § 395
FamFG: Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Obholzer, Wolfgang, Zahntechniker,
Stephanskirchen
a)
24.01.2017
Sing
3b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Salzburger Str. 13, 83071 Stephanskirchen
a)
05.02.2018
Murf

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.