Bereitstellung von betriebswirtschaftlichen Diensten aller Art sowie Verwaltung, Vermietung, Verkauf und Vermittlung von Immobilien zu diesem Zweck, sowie Betrieb, Management und Beratung von Hotels, Appartements, Beherbergungsbetrieben aller Art und Gastronomie.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Frank Blattl
Neuried
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 02.07.1992 zuletzt geändert am 27.09.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2004 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom16.02.2012 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 78.870,81 EUR und die Änderung der Ziff. 3. (Stammkapital), 7. (Gesellschafterbeschlüsse) und 17. (Schlußbestimmungen) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.10.2016 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die "Blattl Immobilien Verwaltungs-GmbH" mit dem Sitz in München (AG München HRB 94322) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrags vom 03. August 1994 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 18.05.1999. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 40 So.
Beschluss Bl. 71 SB; neue Satzung Bl. 72 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.