Vertrieb von Hebewerkzeugen und Förderanlagen, Übernahme von entsprechenden Werksvertretungen sowie Planung und Fertigstellung von Sonderkränen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Robert Altmann
Albaching
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Achim Altmann
Albaching
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Konrad Seidinger
Eiselfing
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.05.1995 zuletzt geändert am 18.12.2000
Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2003 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2014 hat die Änderung des § 1 S. 2 (Sitz) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 09.02.2001. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 8 So.
Verschmelzungsvertrag und Beschlüsse Bl. 9 SB; Satzung Bl. ) SB
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Altmann Sonderkranbau GmbH mit dem Sitz in Ebersberg (Amtsgericht München HRB 116888) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2003 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.