Handelsregister · HRB 6569
Chronologischer Auszug
Althöfer & Sohn GmbH · Amtsgericht Wuppertal
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Althöfer & Sohn GmbH b) Wuppertal c) Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Bürsten und Kunststoffartikeln sowie die Holzverarbeitung. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, sie gründen oder erwerben. | 50.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Geschäftsführer: Althöfer, Heidemarie, Kauffrau, Wuppertal einzelvertretungsberechtigt. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 12.12.1986 | a) 25.02.2003 Winkel b) Tag der ersten Eintragung in Wuppertal: 17.03.1987 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.02.2003. Bei Umschreibung auf das elektronisch geführte Register Spalte 4 a) = allgemeine Vertretungsbefugnis ergänzend eingetragen. Gesellschaftsvertrag Blatt 4 ff. Sonderband | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal (145 IN 664/03) vom 30.07.2003 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden und angeordnet worden, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind . | a) 08.08.2003 Rudolf | ||||
| 3 | b) Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 22.09.2003 aufgelöst (Amtsgericht Wuppertal, 145 IN 664/03). Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen. | a) 25.09.2003 Rudolf |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.