Handelsregister · VR 5832
Chronologischer Auszug
Altherrenverband (AHV) der Burschenschaft Falkenstein im Schwarzburgbund (SB) · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Altherrenverband (AHV) der Burschenschaft Falkenstein im Schwarzburgbund (SB) b) Frankfurt am Main | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Im Grundstücksverkehr sowie zur Eingebung von Verbindlichkeiten sind zwei Vorstandsmitglieder vertretungsberechtigt. b) Vorstandsmitglied: Krüger, Friedrich, Richter, Wiesbaden Vorstandsmitglied: Rixmann, Gerd, Oberstudienrat, Wiesbaden Vorstandsmitglied: Lau, Günter, Betriebswirt, Wiesbaden | a) eingetragener Verein Satzung vom 03.12.1960 | a) 31.01.2005 Greiner b) Tag der ersten Eintragung: 19.06.1961 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus - dem Vorsitzenden, - dem Schriftführer und - dem Kassenwart. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Im Grundstücksverkehr sowie zur Eingehung von Verbindlichkeiten sind zwei Vorstandsmitglieder vertretungsberechtigt. b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: Rixmann, Gerd, Oberstudienrat, Wiesbaden Bestellt als Vorstand: Hilsheimer, Werner, Obernburg, *XX.XX.XXXX | a) 03.03.2005 Berend b) Satzung Bl. 2 - 4 | ||
| 3 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: Lau, Günter, Betriebswirt, Wiesbaden Bestellt als Vorstand: Ewald, Peter, Sontra, *XX.XX.XXXX Nach Ergänzung des Geburtsdatums: Vorstandsmitglied: Krüger, Friedrich, Richter, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX | a) 12.02.2010 Harder b) Fall 3 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.