Handelsregister · HRB 230552

Chronologischer Auszug

ALTHAFEN Foundation gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
ALTHAFEN Foundation gGmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Giesebrechtstraße 3, 10629 Berlin

c)
Gemeinnützige Zwecke der Gesellschaft sind 1. die Förderung
von Wissenschaft und Forschung;
2. die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege,
insbesondere die Verhütung und
Bekämpfung von übertragbaren
Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO,
3. die Förderung der Jugend- und
Altenhilfe; 4. die Förderung von
Kunst und Kultur; 5. die Förderung des Denkmalschutzes und
der Denkmalpflege; 6. die Förderung der Bildung einschließlich
der Studentenhilfe; 7. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich
anerkannten Verbände der freien
Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und
ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; 8. die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für
Flüchtlinge, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und
Katastrophenopfer; Förderung des
Suchdienstes für Vermisste; 9. die
Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; 10.
die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; 11. die Förderung des Sports; 12. die allgemeine Förderung des demokratischen
Staatswesens im Geltungsbereich
des Grundgesetzes; 13. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher
Zwecke. Die vorgenannten Satzungszwecke werden verwirklicht
insbesondere durch Mittelweitergabe gemäß § 58 Nr. 1 AO. Sofern die Mittel der Gesellschaft es
zulassen, werden die vorgenannten Satzungszwecke auch verwirklicht insbesondere durch 1.
eigene Forschungsvorhaben, beispielsweise zu historischen Themen; Forschungsergebnisse werden zeitnah veröffentlicht; 2. öffentliche Vortragsveranstaltungen
zu geschichtlichen, gesellschaftlichen und sozialen Themen; 3.
die Vergabe von Stipendien und
Preisen für Studenten, Doktoranden, Wissenschaftler und Künstler, wobei das Angebot über die
Vergabe der Stipendien sowie die
Vergaberichtlinien in geeigneter
Form veröffentlicht werden. Die
Öffentlichkeit wird hierdurch die
Gelegenheit erhalten, sich über
die Tätigkeit der Gesellschaft in
Bezug auf die Vergabe der Stipendien und die Inanspruchnahme eines solchen Stipendiums zu informieren, um sich auf diese Weise
die Möglichkeit zu eröffnen, von
dem Angebot der Gesellschaft
ebenfalls Gebrauch zu machen.
Die Stipendienvergabe kann durch
finanzielle Leistungen erfolgen
oder durch die Einladung zu Musiker-, Künstler- oder Komponistenresidenzen im lnund Ausland,
welche die Gesellschaft durchführt oder fördert; 4. die Veranstaltung von wissenschaftlichen
Ausstellungen, Kunstausstellungen, Performances, Konzerten; 5.
die Durchführung interkultureller
Projekte, etwa indem sie Arbeitsgruppen einrichtet, in welchen
Angehörige unterschiedlicher Nationalitäten, Kulturkreise und Religionen miteinander musizieren
oder künstlerisch tätig sind oder
sich in sonstiger Weise mit ihren
Kulturen auseinandersetzen und
austauschen; 6. die Wiederherstellung und Erhaltung kulturhistorisch bedeutender Denkmäler (insbesondere Bauten, Parks und Gärten) in Lettland oder Deutschland.
Voraussetzung einer Förderung in
Lettland ist, dass die Denkmäler
im Eigentum einer Körperschaft
stehen, welche die Förderung von
Kunst oder Kultur bezweckt oder
dass die Eigenschaft als Denkmal
durch eine Bescheinigung der zuständigen Stelle nachgewiesen ist;
bei Wiederherstellung und Erhaltung im Inland belegener Denkmäler ist Voraussetzung für eine
Förderung die Anerkennung der
Denkmaleigenschaft durch eine
Bescheinigung der zuständigen
Stelle nach landesrechtlichen Vorschriften.
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.

b)
Geschäftsführer:
1.
Kivmann, Vitali, *XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
13.04.2021
a)
14.06.2021
Möschter

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.