Handelsregister · HRB 38881
Chronologischer Auszug
Alters-Institut Das Zentrum für Versorgungsforschung und Geragogik gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Bielefeld
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Johanneswerk im Stadtteil gGmbH b) Bielefeld c) Hilfeleistung für Kranke, pflegebedürftige und behinderte Menschen sowie für Menschen in sozialen Notlagen. Die Gesellschaft verwirklicht diese Zwecke insbesondere durch den Betrieb ambulanter Betreuungsdienste. Die Gesellschaft wird damit tätig in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Ev. Kirche. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Rechtshandlungen vornehmen, die ihrem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben zur Verfolgung ihres Zweckes übernehmen. Zu diesem Zweck kann sie sich insbesondere auch an anderen gemeinnützigen Gesellschaften beteiligen, diese gründen und Zweigniederlassungen errichten. | 25.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Sie wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: König, Peter-Christian, Gütersloh, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Bachmann, Frank, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Schüler, Christoph, Werther, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2006 | a) 24.01.2007 Feldbusch b) Gesellschaftsvertrag Blatt 10-16 Sdb. | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Schildescher Str. 101, 33611 Bielefeld | a) 05.07.2010 Volkmann | ||||
| 3 | b) Geschäftsführer: Bensiek, Burkhard, Bielefeld, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Sopp, Thomas, Bielefeld, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Schüler, Christoph, Werther, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Bachmann, Frank, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: König, Peter-Christian, Gütersloh, *XX.XX.XXXX | a) 09.08.2010 Tegtmeier-Erdmann | ||||
| 4 | a) Alters-Institut Das Zentrum für Versorgungsforschung und Geragogik gemeinnützige GmbH c) (1) Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre, der Altenhilfe sowie des öffentlichen Gesundheitswesens. Zweck der Gesellschaft ist auch die Förderung der Wohlfahrtspflege. (2) Die mit dem Zweck verbundene Aufgabe ist die Förderung von wissenschaftlichen Erkenntnissen im Sinne einer schöpferischen und forschenden Arbeit auf dem Gebiet der Versorgung kranker, pflegebedürftiger und behinderter sowie alter Menschen. Dieser Versorgungsbereich soll in allen Aspekten erforscht und wissenschaftlich untersucht werden nach dem Verständnis der pflegerischen Versorgungsforschung und Geragogik. Die so gewonnenen Forschungsergebnisse sollen in der Lehre öffentlich dargestellt werden. (3) Diese Erkenntnisse dienen dem Ziel der Weiterentwicklung der fachlichen Arbeit in den Einrichtungen der Altenhilfe und im Gesundheitswesen, insbesondere auch in denen des Evangelisches Johanneswerk e.V. (im Folgenden Ev. Johanneswerk genannt). Die Arbeitsergebnisse sollen kranken, pflegebedürftigen und behinderten sowie alten Menschen in den Einrichtungen zu Gute kommen. Sie sollen insbesondere der Erhaltung und Besserung der Gesundheit der Menschen dienen und sollen auch dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben der Gesellschaft teilzunehmen und ihre Entfaltungspotientiale zu entwickeln. (4) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen, Forschungsvorhaben und Lehre, welche die folgenden Tätigkeiten umfassen: Durchführung von wissenschaftlichen Projekten im Sinne einer schöpferischen und forschenden Arbeit für das Ev. Johanneswerk, Erarbeitung von Konzepten auf dem Gebiet der pflegerischen Versorgungsforschung und Geragogik zur Gewinnung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse für einen weiten Personenkreis, Durchführung von Evaluationen für das Ev. Johanneswerk zum Zwecke der methodischen Ursachenforschung von grundsätzlichen Fragen und konkreten Vorgängen mit dem Ziel die Ergebnisse in einen konkreten Sachzusammenhang zu bringen, insbesondere zum Zwecke einer empirischen Sozialforschung, Beratung und Lehre der Stabsabteilungen des Ev. Johanneswerks zur Erhaltung und Verbesserung des Gesundheitszustandes sowie zur Verbesserung der Versorgung kranker, pflegebedürftiger und behinderter sowie alter Menschen, Förderung des wissenschaftlich basierten Gedankenaustausches über die Erhaltung und Verbesserung des Gesundheitszustandes und der Versorgung kranker, pflegebedürftiger und behinderter sowie alter Menschen im Ev. Johanneswerk und zwischen dem Ev. Johanneswerk und anderen Trägern, Beschaffung von öffentlichen und privaten Mitteln für die angewandte Versorgungsforschung kranker, pflegebedürftiger und behinderter sowie alter Menschen, Entgegennahme von Forschungsaufträgen dieser Art von gemeinnützigen Körperschaften, Vergabe von Forschungsaufträgen dieser Art, Zusammenarbeit mit anderen nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen und -institutionen zur Erfüllung des satzungsmäßigen Zwecks durch die Weitergabe und den Austausch von Wissen zum Zwecke des Fortschritts der Wissenschaft und Lehre, Jährliche Veröffentlichung der Forschungsergebnisse, um eine wissenschaftlich fundierte Übermittlung der durch die Forschung gewonnenen Erkenntnisse zu gewährleisten und die Lehre zu fördern. (5) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Rechtshandlungen vornehmen, die ihrem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind. | a) Die Gesellschaft wird durch den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin vertreten. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 17.10.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages insbesondere in § 1 (Name und Sitz der Gesellschaft), § 3 ( Zweck der Gesellschaft) und § 9 (Geschäftsführung, Vertretung) und mit ihr die Änderung der Firma, des Unternehmensgegenstandes und der Allgemeinen Vertretungsregelung und insgesamt die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 27.01.2014 Meier | ||
| 5 | b) Geschäftsführer: Dr. de Vries, Bodo, Bocholt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Bensiek, Burkhard, Bielefeld, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Sopp, Thomas, Bielefeld, *XX.XX.XXXX | a) 23.06.2014 Rohden | ||||
| 6 | c) 1.die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre, der Altenhilfe sowie des öffentlichen Gesundheitswesens. Zweck der Gesellschaft ist auch die Förderung des Wohlfahrtswesens. 2. Die mit dem Zweck verbundene Aufgabe ist die Förderung von wissenschaftlichen Erkenntnissen im Sinne einer schöpferischen und forschenden Arbeit auf dem Gebiet der Versorgung kranker, pflegebedürftiger und behinderter sowie alter Menschen. Dieser Versorgungsbereich soll in allen Aspekten erforscht und wissenschaftlich untersucht werden nach dem Verständnis der pflegerischen Versorgungsforschung und Geragogik. Die so gewonnenen Forschungsergebnisse sollen in der Lehre öffentlich dargestellt werden. 3. Diese Erkenntnisse dienen dem Ziel der Weiterentwicklung der fachlichen Arbeit in den Einrichtungen der Altenhilfe und im Gesundheitswesen, insbesondere auch in denen der Evangelisches Johanneswerk gGmbH (im Folgenden Ev. Johanneswerk genannt). Die Arbeitsergebnisse sollen kranken, pflegebedürftigen und behinderten sowie alten Menschen in den Einrichtungen zu Gute kommen. Sie sollen insbesondere der Erhaltung und Besserung der Gesundheit der Menschen dienen und sollen auch dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben der Gesellschaft teilzunehmen und ihre Entfaltungspotentiale zu entwickeln. 4. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen, Forschungsvorhaben und Lehre, welche die folgenden Tätigkeiten umfassen: Durchführung von wissenschaftlichen Projekten im Sinne einer schöpferischen und forschenden Arbeit für das Ev. Johanneswerk, Erarbeitung von Konzepten auf dem Gebiet der pflegerischen Versorgungsforschung und Geragogik zur Gewinnung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse für einen weiten Personenkreis, Durchführung von Evaluationen für das Ev. Johanneswerk zum Zwecke der methodischen Ursachenforschung von grundsätzlichen Fragen und konkreten Vorgängen mit dem Ziel die Ergebnisse in einen konkreten Sachzusammenhang zu bringen, insbesondere zum Zwecke einer empirischen Sozialforschung, Beratung und Lehre der Stabsabteilungen des Ev. Johanneswerks zur Erhaltung und Verbesserung des Gesundheitszustandes sowie zur Verbesserung der Versorgung kranker, pflegebedürftiger und behinderter sowie alter Menschen, Förderung des wissenschaftlich basierten Gedankenaustausches über die Erhaltung und Verbesserung des Gesundheitszustandes und der Versorgung kranker, pflegebedürftiger und behinderter sowie alter Menschen im Ev. Johanneswerk und zwischen dem Ev. Johanneswerk und anderen Trägern, Beschaffung von öffentlichen und privaten Mitteln für die angewandte Versorgungsforschung kranker, pflegebedürftiger und behinderter sowie alter Menschen, Entgegennahme von Forschungsaufträgen dieser Art von gemeinnützigen Körperschaften, Vergabe von Forschungsaufträgen dieser Art, Zusammenarbeit mit anderen nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen und - Institutionen zur Erfüllung des satzungsmäßigen Zwecks durch die Weitergabe und den Austausch von Wissen zum Zwecke des Fortschritts der Wissenschaft und Lehre, Jährliche Veröffentlichung der Forschungsergebnisse, um eine wissenschaftlich fundierte Übermittlung der durch die Forschung gewonnen Erkenntnisse zu gewährleisten und die Lehre zu fördern. 5. Der Gesellschaftszweck kann auch verwirklicht werden durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit der Stiftung Johannesstift sowie der Evangelisches Johanneswerk gGmbH und Gesellschaften, an denen die Stiftung Johannesstift oder die Evangelisches Johanneswerk gGmbH mittel- oder unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist (Verbundgesellschaften). Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt durch die Inanspruchnahme von Funktions- und Unterstützungsleistungen (dazu können gehören: Verwaltungs- und Serviceleistungen insbesondere im Finanz-, Rechnungs-, Personal- und Immobilienwesen sowie im Controlling, Management- und Beschaffungsleistungen, Malerleistungen und weitere allgemeine Verwaltungsleistungen (unter anderem Parkraummanagement und Postverteilung), Bezug von Medien wie beispielsweise Strom und Erdgas, Inanspruchnahme von Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Bereichen der Energieversorgung, Bezug von IT Produkten und Dienstleistungen (insbesondere IT -Betrieb, IT -Hardware, Rechenzentrumsleistungen, Softwareprodukte, Telefonie- und Datenleitungen und Telefonanlagen sowie Gebäudetechnik), Personaldienstleistungen, Personalvermittlung und Recruiting inkl. administrativer Serviceleistungen und Beschäftigung von überlassenem Personal, Leistungen der Gebäudereinigung und technik und hauswirtschaftliche Dienste) sowie die Anmietung von Immobilien und Mobilien inkl. deren Verwaltung zur Verwirklichung der in Nr. 1 genannten Zwecke. 6. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch im Sinne des § 58 Nr. 1 AO durch die Zuwendung von Mitteln zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts verfolgen. Die Zuwendung erfolgt vorbehaltlich des Nachweises der Steuerbegünstigung gemäß § 58a AO. 7. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts tätig werden. 8. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Rechtshandlungen vornehmen, die ihrem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Kirchliches Proprium) Abs. 1 und 3, § 3 (Zweck der Gesellschaft), § 6 (Gesellschafter, Stammkapital, Stammeinlagen) Abs. 4, § 9 (Geschäftsführung, Vertretung) Abs. 1, § 11 (Auflösung, Abwicklung) Abs. 2 und § 13 (Schlussbestimmungen) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde § 8 (Gesellschafterversammlung) um die Abs. 8 und 9 ergänzt. | a) 13.12.2022 Meier |
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