Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und die Verwaltung von Altenwohnheimen und die Vermietung von Eigentumswohnungen und Appartements, insbesondere an aus dem aktiven Erwerbsleben ausgeschiedene natürliche Personen sowie die Durchführung kultureller Veranstaltungen. Das Unternehmen kann sich an anderen Unternehmen gleicher oder artverwandter Branchen beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Birgit Knufinke
Coburg
Einzelprokura Prokurist(in)
Daniel Friedrich Saur
Stuttgart
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Daniel Diehl
Dortmund
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern und Prokuristen Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer und Prokuristen durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 15.07.1981 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Fall 14
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 07.01.1981 zuletzt geändert am 22.12.1986
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Friedberg (Az. 60 IN 185/24) vom 28.11.2024 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.