Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung und Unterhaltung von ambulanten und stationären Einrichtungen in Wesel und Hamminkeln, insbesondere auf den Gebieten der Alten- und Krankenhilfe und der Versorgung pflegebedürftiger Menschen und von Menschen mit Behinderung. Darüber hinaus wird der Satzungszwecke verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO mit der steuerbegünstigten Körperschaft Kati-Faßbender-Hospiz Förderungsgesellschaft mbH. Diese errichtet und überlässt der Altenpflege gGmbH ein Hospiz zur Nutzung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Heino Brink
Meerbusch
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Martin Straatmann
Hamminkeln
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.10.2004.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Gleichzeitig wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Steuerbegünstigung) und § 14 (Auflösung der Gesellschaft) beschlossen. § 5 Abs. 2 (Stammkapital) und § 15 (Zustimmungserfordernisse) wurden ersatzlos gestrichen.
Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung eines Teils des Vermögens der Evangelisches Krankenhaus Wesel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wesel (Amtsgericht Duisburg, HRB 10513) beschlossen.
Freitext
SB Bl. 1 - 20
Sdb. Bl. 21 ff.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 09.07.2025 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.07.2025 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.07.2025 Teile des Vermögens der Evangelisches Krankenhaus Wesel Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Wesel (Amtsgericht Duisburg HRB 10513), nämlich die Einrichtungen Haus Kiek in den Busch und Diakoniestation Niederrhein, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 07.08.2025 wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.