Handelsregister · VR 1002
Chronologischer Auszug
Altenhilfe Zur Abendsonne e.V. · Amtsgericht Lemgo
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Altenhilfe Zur Abendsonne e.V. b) Kalletal | a) Jedes Vorstandsmitglied ist allein zur Vertretung des Vereins berechtigt. Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 10.000 EUR bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung. b) Vorsitzender: Noltemeier, Manfred, Kalletal, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Richard, Heinz, Rinteln, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 07.10.2003 zuletzt geändert am 05.12.2003 | a) 05.05.2004 Meier b) Tag der ersten Eintragung: 08.01.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.05.2004. Satzung Bl. 16 - 20 d. A. |
| 2 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 10.000,- EUR bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung. b) Nicht mehr Vorsitzender: Noltemeier, Manfred, Kalletal, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Richard, Heinz, Rinteln, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Schneider, Jörg, Rinteln, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Pepper, Ramona, Vlotho, *XX.XX.XXXX | a) 22.02.2018 Holländer b) Allgemeine Vertretungsbefugnis von Amts wegen ergänzt. | ||
| 3 | b) Nach Namensberichtigung. Vorstand: Peper, Ramona, Vlotho, *XX.XX.XXXX | a) 25.04.2018 Becker |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.