Handelsregister · VR 1072

Chronologischer Auszug

Altenheim Stetten a.F. Haus AGAPE · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Altenheim Stetten a.F. Haus AGAPE

b)
Stuttgart
a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und seinen
beiden Stellvertretern.

Jeder vertritt den Verein allein.

b)
Vorsitzender:
Kurz, Dieter, Waiblingen, *XX.XX.XXXX
Stellv. Vorsitzende:
Kurz, Else, Heimleiterin, Mulfingen-Buchenbach
Stellv. Vorsitzender:
Ruthardt, Peter, Holzgerlingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 07.04.1956 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 26.06.2000.
a)
02.01.2006
Tröger

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
02.01.2006.
Tag der ersten Eintragung:
08.06.1956
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 2/3
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und seinem
Stellvertreter.
Der Vorsitzende vertritt allein. Der Stellvertreter vertritt
gemeinsam mit dem Vorsitzenden.

b)
Nicht mehr
Stellv. Vorsitzende:
Kurz, Else, Heimleiterin, Mulfingen-Buchenbach
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.05.2009 hat die Neufassung der Satzung und der
Vorstand am 14.09.2009 die weitere Änderung des § 8 ( Vorstand ) beschlossen.
a)
25.09.2009
von Au
3b)
Nicht mehr
Stellv. Vorsitzender:
Ruthardt, Peter, Holzgerlingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Laux, Patrick, Remshalden, *XX.XX.XXXX
a)
15.06.2011
von Au
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand besteht aus bis zu zwei Mitgliedern.
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
Für den Erwerb oder die Veräußerung von Grundstücken
bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung der
Mitgliederversammlung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
a)
22.05.2013
Rick

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 15
5a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und seinem
Stellvertreter.
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
Für den Erwerb oder die Veräußerung von Grundstücken
bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung der
Mitgliederversammlung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.04.2014 hat die Änderung der Satzung in § 6 Abs. 4
(Mitgliederversammlung) und § 8 Abs. 1 (Vorstand) beschlossen.
a)
23.05.2014
Krzykowski

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 18
6a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem
stellvertretenden Vorsitzenden und einem dritten
Vorstandsmitglied.
Der Vorsitzende und der stellvertetende Vorsitzende
vertreten jeweils allein. Das dritte Vorstandsmitglied
vertritt gemeinsam mit einem weiteren
Vorstandsmitglied.
Für den Erwerb oder die Veräußerung von Grundstücken
bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung der
Mitgliederversammlung.

b)
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Zurmöhle, Tanja, Korb, *XX.XX.XXXX
a)
09.11.2021
Drexler

b)
Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 21/22; Wortlaut der
Satzung: Sonderband Blatt 23

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.