Handelsregister · VR 786

Registerinformationen

Alte-Herren-Verband (A.H.V.) der Landsmannschaft Hasso-Borussia zu Marburg · Amtsgericht Marburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Alte-Herren-Verband (A.H.V.) der Landsmannschaft Hasso-Borussia zu Marburg
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Marburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 786
Gericht
Amtsgericht Marburg
Letzte Eintragung
26.03.2025
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Christian Kramarz

Oldenburg

Vorstand

Hubertus Kramarz

Oldenburg

Vorstand

Maurizio Di Stasio

Berlin

Vorstand

Till Bornhausen

Ratingen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 02.08.1903 zuletzt geändert am 29.06.1996
  • Die Mitgliederversammlung vom 19.12.2015 hat die Änderung der Satzung in den §§ 8,18,21,23 und 24 beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 22.06.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 34 (Datenschutz und Persönlichkeitsrechte), 35 (Ausschluss des Rechtsweges) und 36 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 14.12.2024 hat die Änderung der Satzung im Präambel und in den §§ 7 und 8 (Mitgliedschaft), 11 (Ende der Mitgliedschaft), 22 (Vorstand), 28, 29 und 31 (Mitgliederversammlung) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 24.11.1904 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzung Blatt 173 d.A.
  • Anmeldung Blatt 4 ff. Sonderband
  • Anmeldung Blatt 7ff Sonderband
  • Fall 4
  • Anmeldung Blatt 12ff Sonderband
  • Fall 5
  • Anmeldung Blatt 23ff Sonderband
  • Fall 7
  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer.
  • Bei Belastung und Übertragung von Grundstücken ist die Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder erforderlich.
  • Fall 9
  • Fall 8
  • Fall 10
  • Anmeldung Blatt 44-45 Sonderband
  • Beschluss Blatt 46-48 Sonderband
  • Satzung Blatt 51-59 Sonderband
  • Fall 11
  • Anmeldung Blatt 60-63 Sonderband
  • Satzung Blatt 72 ff. Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.