Vorstand im Sinne des § 26 BGB: der/die 1. Vorsitzende sowie der/die 2. Vorsitzende. Die Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand überträgt der Geschäftsführung, die er als besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB bestellt, die operative und strategische Gesamtleitung der Einrichtung. Die Geschäftsführung besteht aus zwei besonderen Vertretern gemäß § 30 BGB, welche nur gemeinschaftlich zur Vertretung befugt sind. Der Vorstand kann diesen Alleinvertretungsbefugnis erteilen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Heike Mechthilde Troles
Grevenbroich
Vorstand
Thomas Meuser
Jüchen
Vorstand
Sara Alina Clauß
Dormagen
Vorstand
Sarah Gabriele Stefanovski
Jüchen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 30.01.2017 und geändert am 04.10.2018 in §§ 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 8 (Die Mitgliederversammlung) und 9 (Stimmrecht/Beschlussfähigkeit).
Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2019 hat die Änderung der Satzung unter Beibehaltung des Namens des Vereins und des Sitzes und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.12.2022 hat die Änderung der Satzung in folgenden Punkten beschlossen: - § 1 (Name, Rechtsform und Sitz des Vereins) , - § 2 (Geschäftsjahr) wurde neu eingeführt, - der bisherige § 2 wurde zu § 3 (Zweck und Aufgabe des Vereins) und vollständig neu gefasst, - der bisherige § 3 wurde zu § 4 (Gemeinnützigkeit), - der bisherige § 4 wurde zu § 5 (Erwerb der Mitgliedschaft) und geändert, - der bisherige § 5 wurde zu § 7 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) und geändert, - § 6 (Arten der Mitgliedschaft) wurde neu eingeführt, - der bisherige § 6 wurde zu § 9 (Beendigung der Mitgliedschaft) und vollständig neu gefasst, - der bisherige § 7 wurde zu § 10 (Vereinsorgane) und geändert, - § 8 (Mitgliedsbeiträge, Beitragseinzug) wurde neu eingeführt, - der bisherige § 8 wurde zu § 11 (Mitgliederversammlung) und geändert, - der bisherige § 9 wurde aufgehoben, - der bisherige § 10 wurde zu § 13 (Vorstand) und geändert, - der bisherige § 11 wurde zu § 15 (Geschäftsführung) und geändert, - § 12 (Aufgaben der Mitgliederversammlung) wurde neu eingeführt, - der bisherige § 12 wurde zu § 17 (Vergütung und Aufwendungsersatz von Organmitgliedern) und vollständig neu gefasst, - der bisherige § 13 wurde zu § 21 (Datenschutz im Verein), - § 14 (Aufgaben des Vorstands) wurde neu eingeführt, - der bisherige § 14 wurde zu § 22 (Auflösung des Vereins) und geändert, - § 15 (Geschäftsführung) , § 16 (Aufgaben der Geschäftsführung), § 18 (Kassenprügung), § 19 (Vereinsordnungen), § 20 (Haftung des Vereins), § 23 (Gültigkeit dieser Satzung) sowie § 24 (Inkrafttreten) wurden neu eingefügt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.