Der 1. Vorsitzende und die 2. Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Sie sind je einzeln vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist wie folgt beschränkt: Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als DM 1.000,-- ist die Zustimmung des erweiterten Vorstands erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Karlheinz Proft
Bopfingen
Vorstand
Sabine Proft
Bopfingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 28.11.1993
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.03.2014.
Tag der ersten Eintragung: 13.04.1994
Satzung: Blatt 2/3
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.