Handelsregister · GnR 1110

Chronologischer Auszug

Alsterwatt eG · Amtsgericht Hamburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Alsterwatt eG

b)
Hamburg

c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder durch die
Erbringung von Investitionen und
Dienstleistungen in den Bereichen
Energieversorgung, Mobilität sowie
Datenverarbeitung. Sie hat das Ziel, a)
die genannten Dienstleistungen zum
größtmöglichen Nutzen ihrer Mitglieder
sowie der durch die
Mitgliedsunternehmen mit Wohn- und
sonstigen Nutzflächen versorgten Nutzer
zu erbringen. b) durch Bündelung von
Wissen und Nachfrage, sowie durch
Austausch mit Forschung und
Wissenschaft, in den genannten
Bereichen Effizienzgewinne zu erzielen.
c) durch den Einsatz dezentraler und
den jeweiligen Anforderungen
entsprechenden Technologien und
Methoden positiv auf eine
bedarfsgerechte, nutzerfreundliche und
zugleich ressourcenschonende
Versorgung in den genannten Bereichen
einzuwirken. (2) Die Genossenschaft
kann hierzu insbesondere: a)
Energieerzeugungsanlagen projektieren,
errichten und betreiben. b) Energie an
Verbraucher liefern. c) Mobilitäts-
Stationen errichten und betreiben. d)
Mess- und Abrechnungsdienstleistungen
erbringen. (3) Die Genossenschaft kann
Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2
des Genossenschaftsgesetzes
übernehmen. (4) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 25 die
Voraussetzungen.
Keine Nachschusspflicht der
Genossen.
a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. Einzelne
oder alle Vorstandsmitglieder können
durch Beschluss des Aufsichtsrates
befugt werden, im Namen der
Genossenschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.

b)
Vorstand:
Guddat, Thomas Emil Richard,
Hamburg, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Gundert, Christof Friedrich, Hamburg,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Kröger, Carsten, Hamburg,
*XX.XX.XXXX
a)
eingetragene Genossenschaft
Die Satzung ist errichtet am 07.11.2019.
a)
06.08.2020
Waters

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.