Ausführung von technischen Entwicklungsarbeiten, Herstellung von Prototypen und Fertigung von Gegenständen in Kleinserien.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Oliver Rebele
Geretsried
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22.01.1997
Die Gesellschafterversammlung vom 28. Juni 2001 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR auf 26.000, -- EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28. Juni 2001 hat die Satzung neu gefaßt. Dabei wurden geändert: §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand).
Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2002 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.01.2010 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 27.02.1997. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 3 So.
Beschluß Bl. 11 SB; Neue Satzung Bl. 15 SB;.
Beschluß Bl. 24 SB; Neue Satzung Bl. 25 SB;
Beschlüsse Bl. 27, 28 SB; Vertrag Bl. 27 SB;
Unternehmensvertrag
Die Gesellschaft hat am 03.04.2003 mit der Alphaform AG Enabling Technologies & Services mit dem Sitz in Feldkirchen (Amtsgericht München HRB 129842) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 03.04.2003 zugestimmt.
Insolvenz
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 30.07.2015 (Az. 1513 IN 2309/15) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.10.2015 (Az. 1513 IN 2309/15) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.