Sind alle Tätigkeiten im Sinne des § 33 des Steuerberatungsgesetzes, insbesondere die Beratung, Vertretung und Hilfeleistung in Steuersachen, die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen; in Bußgeldsachen wegen Steuerordnungswidrigkeiten, die Aufstellung von Steuerbilanzen und deren steuerliche Beurteilung sowie alle weiteren Tätigkeiten, die mit dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) vereinbar sind.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Michael Neuberger
Ensheim
Geschäftsführer(in)
Bettina Kaufmann
Büdingen
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 30.08.1984 zuletzt geändert am 30.05.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Einberufung des Aufsichtsrates) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 06.12.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 87 ff. Sonderband
Blatt 116-118 Sonderband
Blatt 119-122 Sonderband
Blatt 123-125 Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 133 ff. Sonderband
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Fall 14
Fall 15
Fall 16
Fall 17
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.