Computertechnik-Dienstleistungen, insbesondere Applikations-Entwicklung, Datenbanken, Beratung, Schulung aller Art und Service, der An- und Verkauf von Hard- und Software, die Vermittlung von Dozenten und Arbeitskräften sowie schriftstellerische Tätigkeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Alexander Peniuk
Essen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann die Vertretung abweichend geregelt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 4-18 Sonderband.
Tag der ersten Eintragung: 02.05.2000
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.10.2000
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 15. März 2000.
Die Gesellschafterversammlung hat am 24.11.2015 beschlossen, den Unternehmensgegenstand und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.