Handelsregister · HRB 162836

Registerinformationen

Allianz Capital Partners GmbH · Amtsgericht München

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Allianz Capital Partners GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
München
Geschäftsanschrift
Seidlstr. 24-24a, 80335 München

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 162836
Gericht
Amtsgericht München
Letzte Eintragung
28.11.2025
Abrufstand
22.03.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Verwaltung von inländischen Investmentvermögen und EU-Investmentvermögen oder ausländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) gemischte Investmentvermögen gemäß § 218 f. KAGB; b) sonstige Investmentvermögen gemäß § 220 ff. KAGB; c) offene inländische Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, die jeweils gemäß ihren Anlagebedingungen nicht in die in § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. e), f) und h) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren dürfen; d) Allgemeine offene inländische Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB, unter Ausschluss von Hedgefonds, die jeweils gemäß ihren Anlagebedingungen in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: aa. die in § 284 KAGB genannten Vermögensgegenstände mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit e), f) und h) KAGB genannten Vermögensgegenstände, bb. sonstige Vermögensgegenstände nach § 282 Abs. 2 KAGB in den Branchen Private Equity, Infrastruktur und erneuerbare Energien, für die ein Verkehrswert ermittelt werden kann. e) Geschlossene Publikums-AlF gemäß § 261 ff. KAGB, sowie geschlossene inländische Spezial AlF gemäß § 285 ff. KAGB, die jeweils gemäß ihren Anlagebedingungen in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: aa. Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland, bb. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, cc. Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von lit. bb. genutzt wird, dd. folgende Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 KAGB: i. Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 KAGB; ii. Anteile und Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung Vermögensgegenstände gemäß § 2 Abs. 2 lit. e) aa bis cc. dieses Gesellschaftsvertrages sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB; iii. Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt ein-bezogen sind gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB; iv. Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, soweit diese ausschließlich in Vermögensgegenstände gemäß § 2 Abs. 2 lit. e) aa bis dd. dieses Gesellschaftsvertrages investieren; v. Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB soweit diese ausschließlich in Vermögensgegenstände gemäß § 2 Abs. 2 lit. e) aa bis dd. dieses Gesellschaftsvertrages investieren. vi. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB in Verbindung mit §§ 193 bis 195 KAGB; ee. Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB, der mit der Maßgabe entsprechend anwendbar ist, dass abweichend von § 285 Absatz 3 Satz 1 KAGB höchstens 30 % des aggregierten eingebrachten Kapitals und des noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals des geschlossenen Publikums-AIF für diese Darlehen verwendet werden und im Fall des § 285 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KAGB die dem jeweiligen Unternehmen gewährten Darlehen nicht die Anschaffungskosten der an dem Unternehmen gehaltenen Beteiligungen überschreiten; f) Bei geschlossenen Spezial-AlF gemäß § 285 ff. KAGB sind zusätzlich die folgenden Vermögensgegenstände zulässig: aa. Anteile oder Aktien an offenen Investmentvermögen i.S.d. § 1 Abs. 4 Nr. 2 KAGB, die in den Branchen Private Equity, Infrastruktur und erneuerbare Energien investieren, bb. sonstige Vermögensgegenstände nach § 285 Abs. 1 KAGB in den Branchen Private Equity, Infrastruktur und erneuerbare Energien, für die ein Verkehrswert ermittelt werden kann, cc. Vergabe von Darlehen für Rechnung des Fondsvermögens gemäß § 285 Abs. 2 KAGB. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben a) offene und geschlossene EU-AIF sowie offene und geschlossene ausländische AlF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind, b) offene und geschlossene europäische langfristige Investmentfonds gemäß der Verordnung (EU) 2015/760 des Europäischen Parlaments und des Rats über europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung, die aa) im Rahmen der Vorgaben der ELTIF-Verordnung in die in § 2 Abs. 2 dieser Satzung genannten Vermögensgegenstände sowie in andere offene und geschlossene ELTIF investieren dürfen, welche ihrerseits nur in die in § 2 Ab. 2 dieser Satzung genannte Vermögensgegenstände investieren dürfen, und bb) sowohl an professionelle Anleger als auch an Privatanleger vertrieben werden dürfen. Die Gesellschaft darf im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB nicht nur für Rechnung eines inländischen geschlossenen Spezial-AlF gemäß § 285 KAGB, sondern, unter entsprechender Anwendung des § 285 Abs. 3 KAGB, auch für Rechnung allgemeiner inländischer offener Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB und inländischer offener Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB gewähren. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 2 KAGB), b) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, e) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AlF für andere, f) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), g) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, h) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind, i) Verwaltungs- und sonstige Dienstleistungen ausschließlich gegenüber Konzernunternehmen der Allianz-Gruppe, die keiner staatlichen Genehmigung bedürfen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Thomas Schindler

München

Geschäftsführer(in)

Andreas Schlafer

Seefeld

Prokurist(in)

Anette Maier

München

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Tino Preissler

München

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Geschäftsführer(in)

Beate Büning

München

Prokurist(in)

Michael Pfennig

Gauting

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Christoph Holzer

München

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Sebastian Ippisch

München

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Jacques Röder

München

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Jörg Spanier

München

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Stefan Armin Wirsch

Vaterstetten

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Helge Florian Baur

Karben

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Geschäftsführer(in)

Florian Sebastian Bentele

Eschborn

Prokurist(in)

Christopher Wilhelm

Dreieich

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Thomas Fickert

München

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Geschäftsführer(in)

Dirk Heiko Raab

Trierweiler

Prokurist(in)

Elena Pilars de Pilar

München

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 19.06.2006.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 02.08.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 4 (Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft), die Einfügung eines neuen § 7 (Geschäftsteilveräußerung, Vorkaufsrecht), die Umnummerierung der §§ 7 in 8 und §§ 8 bis 10 in 11 bis 13, die Einfügung der neuen §§ 9 (Beirat) und 10 (Aufgaben des Beirats), die Änderung der neu nummerierten §§ 8 (Geschäftsführung und Vertretung), 11 (Jahresabschluss und Gewinnausschüttung) und 12 (Beschlüsse der Gesellschafter und Gesellschafterversammlung) und die Einfügung eines neuen §§ 14 (Salvatorische Klausel) in den Gesellschaftsvertrag beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Allianz Private Equity Partners GmbH mit dem Sitz in München sowie der Allianz Infrastructure Partners GmbH mit dem Sitz in München und die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2017 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Vertretungsregelung.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2018 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 18.09.2019 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 9.7.2024 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Gesellschaftsvertrag Bl. 2 SB;
  • Beschluss Bl. 6 SB; neuer Gesellschaftsvertrag Bl. 7 SB;
  • Beschluss Bl. 12 SB; Vertrag Bl. 14 SB;
  • zur Eintragung Nr. 17

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Allianz Private Equity Partners GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 126221) und die Allianz Infrastructure Partners GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 158758) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.

Unternehmensvertrag

  • Die Gesellschaft hat am 14./15.12.2017 mit der Allianz Asset Management GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 232728) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 14.12.2017 zugestimmt.
  • Der mit der Allianz Asset Management GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 232728) abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 14./15.12.2017 ist durch Vertrag vom 11.12.2020 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2020 hat zugestimmt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.