Handelsregister · VR 120023
Chronologischer Auszug
Allgemeiner Sportverein Wolfartsweier e.V. 1892 (ASV) · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Allgemeiner Sportverein (ASV) Wolfartsweier e.V. 1892 b) Karlsruhe | a) Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein im Sinne des § 26 BGB. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. b) 1. Vorsitzender: Dillitzer, Josef, Dobel, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Jungmann, Sven, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 20.01.1950 in Neufassung vom 19.03.1976 mit Änderungen vom 17.03.1984, 15.03.1991, 18.03.1994, 15.04.1996, 14.03.2008, 13.03.2009, 21.03.2014 | a) 18.12.2014 Hanselmann b) Tag der ersten Eintragung: 15.02.1950 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.12.2014. |
| 2 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Jungmann, Sven, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) 05.07.2018 Falzone | ||
| 3 | b) Bestellt als 2. Vorsitzender: Walschburger, Michael, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) 24.05.2019 Wolter | ||
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.07.2021 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Ziel des Vereins) beschlossen. | a) 06.10.2021 Neber b) Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 27 ff | ||
| 5 | a) Name redaktionell geändert; nun: Allgemeiner Sportverein Wolfartsweier e.V. 1892 (ASV) | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der 1. Vorsitzende und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden vertreten den Verein im Sinne des § 26 BGB. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 10.000,- EUR sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. Miet- und Sponsoringverträge, Verträge mit Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Vereins sowie Sportlern/Sportlerinnen, Trainern/Trainerinnen und sonstigen Dritten, die eine Dienst- oder Werkleistung zum Gegenstand haben) wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Vorstandes gem. § 26 BGB vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 50.000,- EUR sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 50.000,- EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Gesamtvorstandes mit einfacher Mehrheit erteilt ist. b) Bestellt als 1. Vorstand: Strass, Siegfried, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertretender Vorsitzender: Kraus, Bernhard, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertretender Vorsitzender: Jungmann, Sven, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Dillitzer, Josef, Dobel, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Walschburger, Michael, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.11.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 17.03.2023 Rinke b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 47-52 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.