Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorstand, der 2. Vorstand wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und der 2. Vorstand Sport. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Rechtshandlungen, die den Verein im Einzelfall zu Leistungen von mehr als 5.000,00 EUR verpflichten, bedürfen der Zustimmung des erweiterten Vorstands.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Dominic Huber
Nordrach
Vorstand
Melanie Kimmig
Nordrach
Vorstand
Thomas Isenmann
Nordrach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.06.1967 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 20.03.2009.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.12.2014.
Tag der ersten Eintragung: 12.03.1968
Satzung: AS 461 ff.
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