Der Verein wird durch den Ersten Vorsitzenden allein oder durch den Zweiten und Dritten Vorsitzenden gemeinsam vertreten. Die Zustimmung des Vereinsausschusses ist notwendig zu - Geschäften bzw. Rechtsverbindlichkeiten, die den genehmigten Gesamthaushaltsplan um mehr als 1.000 EUR übersteigen; - Aufnahme von Belastungen und Krediten bis zu 10.000 EUR; - Pacht-, Miet- und Arbeitsverträgen. Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist erforderlich bei Aufnahme von Belastungen und Krediten über 10.000 EUR und Grundstücksgeschäften.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sylvia Berger
Grattersdorf
Vorstand
Michael Birkner
Auerbach
Vorstand
Harald Weiß
Grattersdorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.02.1982 zuletzt geändert am 01.07.1994
Die Mitgliederversammlung vom 04.07.2014 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), 2 (Vereinszweck), 5 (Maßregelungen), 8 (Mitgliedervollversammlung), 9 (Vereinsausschuss), 10 (Vorstand), 12 (Sportabteilungen) und 14 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.07.1982. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 19 SB;
Eintragung laufende Nummer 4 von Amts wegen ergänzt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.