Der erste Vorsitzende vertritt stets einzeln, der zweite und dritte Vorsitzende vertreten gemeinsam. Geschäfte bis zum Betrage von 100,00 DEM im Einzelfall - ausgenommen Grundstückgeschäfte jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen - kann der Vorstand ausführen; im übrigen bedarf er der vorherigen Zustimmung des Vereinsausschusses, ersatzweise der Mitgliederversammlung. Zur Aufnahme von Belastungen und zu Grundstückgeschäften sowie zur Ausführung von Geschäften über 100,00 DEM bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung des Ausschusses. Sofern der Ausschuss eine Entscheidung ablehnt, bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Günther Matthias
Holzheim am Frost
Vorstand
Patrick Daume
Holzheim
Vorstand
Marian Bäuml
Holzheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10.06.1977
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 15.02.1978. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 7 ff SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.