Vorstand im Sinne des § 26 BGB: 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Schriftführer, Kassierer davon jeweils zwei gemeinsam. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften mit nicht mehr als 5.000,00 EUR ist der 1. und 2. Vorsitzende bevollmächtigt.Für den Abschluss von Rechtsgeschäften über 5.000,00 EUR ist die Zustimmung des Vorstandes erforderlich. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften mit mehr als 10.000,00 EUR braucht der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ronny Stahl
Mönchengladbach
Vorstand
Rolf Dürbaum
Mönchengladbach
Vorstand
Michael Kubanek
Erkelenz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.10.1998
Die Mitgliederversammlung vom 19.04.2008 hat die Änderung der Satzung in § §§ 5 (Beginn und Ende der Mitgliedschaft), 6 (Aufnahmegebühr und Monatsbeitrag), 8 (der Vorstand), 9 (die Mitgliederversammlung), 10 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), 11 (Beschluss der Mitgliederschaftsversammlung) 13 (Satzungsänderung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Mönchengladbach: 18.12.1998. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.06.2005.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.