Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 1. Schatzmeister, der 1. Schriftführer und der 1. Sportleiter. Zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Ausgaben für Vereinszwecke über 300,00 DEM bedürfen in jedem einzelnen Fall der Genehmigung der Versammlung.
Satzung Blatt 37-44, 53, 54, Satzungsänderung Blatt 60 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 13.06.1950 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.06.2006.
Satzung
Satzung vom 07.01.1961 zuletzt geändert am 15.04.1970
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.