Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der 1. und der 2. stellvertretende Vorsitzende. Jeder der drei Vorsitzenden ist alleinvertretungsberechtigt. Bei der Beschlussfassung des Vorstandes entscheidet bei Stimmengleichheit der jeweilige Sitzungsvorsitzende.
Tag der ersten Eintragung: 08.09.1978 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.03.2006.
Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2008 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2012 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2018 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 31.08.2021 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Mitgliederversammlung), § 9 (Der Beirat) und § 10 (Der Vorstand) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.