Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Volker Seidl
Flechtingen OT Bahnhof
mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Steffen Mairose
Staßfurt
mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Matthias Fiebig
Magdeburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem geschäftsführenden Direktormit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Vico Pilatzki
Haldensleben
Gesamtprokura gemeinsam mit einem geschäftsführenden Direktormit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.11.1991 zuletzt geändert am 14.09.1999
Die Generalversammlung vom 12.09.2006 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde: § 20 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.
Die Mitgliederversammlung vom 09.09.08 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden u.a. geändert: § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 15 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 30 (Einberufung der Mitgliederversammlung) und § 40 (Bekanntmachungen) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.
Die Generalversammlung vom 28.06.2011 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 22 (Aufsichtsrat) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.
Die Generalversammlung vom 03.06.2014 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 15 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.
Die Generalversammlung vom 21.06.2016 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: § 15 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.
Die Generalversammlung vom 04.09.2018 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: § 20 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 21 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 29 (Mitgliederversammlung), § 32 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 35 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 36 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss) und § 41 (Prüfung) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.
Die Generalversammlung vom 27.09.2022 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden die §§ 14 (Pflichten der Mitglieder), 20 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 22 (Aufsichtsrat), 25 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 26 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 30 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 40 Bekanntmachungen) und 41 (Prüfung) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 16.01.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Magdeburg, GnR 207) getreten. Satzung Bl. 64-94 d. So.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Genossenschaft war vorher unter den Namen AWG "V. Parteitag" Wolmirstedt bei dem Rat des Kreises Wolmirstedt im Genossenschaftsregister unter der Register-Nr. 1/58 eingetragen.
Die Wohnungsgenossenschaft "Einheit Barleben" e.G. mit dem Sitz in Barleben (Amtsgericht Stendal, GnR 2135) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.05.2014 sowie des Beschlusses der Generalversammlung vom 17.05.2014 der übertragenden Genossenschaft und vom 03.06.2014 der übernehmenden Genossenschaft mit dieser Genossenschaft verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.